Im Missbrauchsfall Staufen stehen Justiz und Jugendamt in der Kritik. Das Land hat Aufklärung angekündigt. Die Aufsichtsbehörde spricht das Jugendamt nun von jeder Schuld frei. Aus dem Fall sollten aber Lehren gezogen werden.

Freiburg - Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Neunjährigen in Staufen hat das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde die Arbeit des Jugendamtes als korrekt eingestuft. Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Neunjährigen in Staufen hat das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde die Arbeit des Jugendamtes als korrekt eingestuft. Die Rechtsaufsicht habe bei dem Amt keine Fehler festgestellt, teilte das Regierungspräsidium Freiburg am Donnerstag mit. Der Ablauf des Kinderschutzverfahrens sowie die Prozessführung vor den Familiengerichten seien nicht zu beanstanden. Der Mutter des Kindes und ihrem Lebensgefährten wird vorgeworfen, den Jungen in zahlreichen Fällen über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren Männern für Vergewaltigungen überlassen und dafür Geld kassiert zu haben.

 

Zusammenarbeit der Stellen soll verbessert werden

Es habe beim Jugendamt keine Versäumnisse gegeben, attestierte die Rechtsaufsicht. Der Fall sollte jedoch landesweit zum Anlass genommen werden, die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Stellen zu verbessern. Neben dem Jugendamt seien auch Familiengerichte, Polizei, Strafjustiz und Staatsanwaltschaft sowie Bewährungshilfe mit dem Fall befasst gewesen. Ziel sollte sein, deren Arbeit besser zu koordinieren. Die Landesregierung solle dafür die Grundlage schaffen.

Justiz und Jugendamt stehen in dem Fall in der Kritik. Sie hatten den Jungen zurück zur Mutter geschickt und dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten der Mutter untersagt, Kontakt zu dem Kind zu haben. Dieser sowie die Mutter hatten sich jedoch nicht an diese Auflagen der Gerichte gehalten, die Vergewaltigungsserie setzte sich fort. Kontrolliert wurden die Auflagen den Angaben zufolge nicht, Gerichte und Jugendamt machen sich dafür gegenseitig verantwortlich. Zuständig für die Familie war das Jugendamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald.

Weitere Aufklärung gefodert

Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) hatte nach Bekanntwerden des Falls Aufklärung gefordert und angekündigt, die Rolle von Behörden und Justiz in dem Fall untersuchen zu lassen. Der Rechtsaufsicht im Regierungspräsidium kam so eine wichtige Rolle zu.

„Wir als SPD verlangen weiterhin Aufklärung und die ausführliche Erörterung des Prüfberichts in den parlamentarischen Gremien“, sagte der rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sascha Binder. Sozial-, Innen- und Justizministerium müssten noch viele Fragen beantworten. Minister Lucha habe zwar Aufklärung angekündigt, sich bislang aber nicht den Fragen des Ständigen Ausschusses des Landtags gestellt. Er und seine Ministerkollegen seien gefordert.

In dem Fall sitzen acht Tatverdächtige in Haft. Der erste Strafprozess beginnt am 12. April vor dem Landgericht Freiburg. Weitere folgen innerhalb der kommenden Monate. Mutter und Lebensgefährte müssen sich von Juni an vor Gericht verantworten.