Wegen des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes bei Freiburg gibt es insgesamt acht Anklagen. Nun ist das erste Urteil rechtskräftig - weil die Verteidigung einen Rückzieher gemacht hat.

Freiburg - Mehr als ein halbes Jahr nach Bekanntwerden des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist das erste Urteil in dem Fall rechtskräftig. Die Verteidigerin des ersten Angeklagten habe ihre Revision zurückgezogen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Freiburg der dpa. Der Fall sei damit juristisch abgeschlossen. Das Gericht hatte im April einen 41 Jahre alten Deutschen zu zehn Jahren Haft, Sicherungsverwahrung und 12.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Der Gelegenheitsarbeiter aus der Nähe von Freiburg hatte gestanden, den heute zehn Jahre alten Jungen zweimal vergewaltigt zu haben.

 

Es war das erste Urteil in dem Missbrauchsfall, der im Januar bekannt wurde und in dem es insgesamt acht Festnahmen und Anklagen gab. Die Verteidigung hatte Revision eingelegt. Diese sei nun zurückgenommen worden, nachdem die schriftliche Urteilsbegründung vorlag, sagte der Gerichtssprecher. Das Urteil sei damit nun nicht mehr anfechtbar.

Bei dem Mann handelt es sich den Angaben zufolge um einen Wiederholungstäter. Vor rund acht Jahren hatte ihn das Landgericht Freiburg zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts 2009 einen zehn Jahre alten Jungen in ein Maisfeld gelockt und sich an ihm vergangen hatte.

Gegen Geld für Vergewaltigungen überlassem

Nach dem 41-Jährigen waren im Missbrauchsfall Staufen weitere Männer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, manche von ihnen mit Sicherungsverwahrung. Diese Urteile sind den Angaben zufolge alle noch nicht rechtskräftig, weil Prozessbeteiligte Revision eingelegt haben.

Der damals in Staufen lebende Junge war mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte (39) werden dafür verantwortlich gemacht. Sie haben gestanden.

Zwei Prozesse in dem Fall laufen noch. Vor dem Freiburger Landgericht stehen derzeit die Mutter und ihr Lebensgefährte sowie in einem weiteren Verfahren ein 33 Jahre alter Mann aus Spanien. Ein Urteil gegen den Spanier wird es frühestens am 6. August geben. Das Urteil gegen Mutter und Lebensgefährten soll am 7. August verkündet werden.