Seit neun Jahren werden rückfallgefährdete Sexualstraftäter besonders eng betreut. Doch der Missbrauchsfall von Staufen weckt Zweifel am Erfolg des einst groß angekündigten Programms – auch in der Landespolitik.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Stuttgart - Früh haben den Behörden Hinweise vorgelegen, dass der Hauptverdächtige im Missbrauchsfall von Staufen verbotswidrig bei seiner Freundin und deren damals achtjährigem Sohn eingezogen war. Damit verstieß der vorbestrafte Mann gegen eine Weisung seiner Führungsaufsicht. Ihm war Kontakt zu Kindern untersagt. Dennoch unternahmen die Justiz und die Polizei fünf Monate lang nichts. Das geht aus einer Antwort des Landesinnenministeriums auf eine Anfrage des SPD-Rechtsexperten Sascha Binder hervor.

 

Dass so lange gewartet wurde, ist auch deshalb erstaunlich, weil der 39-Jährige unter besonderer Beobachtung stand. Nachdem er eine vorangegangene Haftstrafe verbüßt hatte, war er dem Konzept zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern (Kurs) zugeteilt worden. „Wenn man alles so gemacht hätte, wie es in dem Konzept steht“, sagte Binder, wäre dem Kind möglicherweise einiges erspart geblieben.

Der „Kurs“-Koordinator schöpft keinen Verdacht

Der Hauptbeschuldigte soll mehr als zwei Jahre lang zusammen mit seiner Lebensgefährtin deren heute neunjährigen Sohn missbraucht und anderen Männern im Internet zum Missbrauch angeboten haben – ohne dass der „Kurs“-Koordinator Verdacht schöpfte. Warum nicht, erfuhr Binder auch bei einer Sitzung des Ständigen Ausschusses nicht. Die Amtschefs des Innenministeriums und des Sozialministeriums ließen sich vertreten, die vorgeschickten Referenten seien nicht informiert gewesen, klagte Binder.

Wie das im Jahr 2009 stolz vom damaligen Innenminister Heribert Rech (CDU) präsentierte Konzept funktionieren soll, ist in einer Präsentation im Internet überspitzt, aber anschaulich dargestellt: Ein Mann mit verpixeltem Gesicht, in einer beigfarbenen Jacke und einem schwarzen Hemd, per Beschriftung als „Sex-Verbrecher“ ausgewiesen, geht durch die Stadt, dicht gefolgt von einem Bewährungshelfer und vier Polizisten. Ein fünfter Beamter, so steht es dabei, warte im Wagen. Doch ganz so eng scheint die Beschattung zumindest im Staufener Fall nicht gewesen zu sein. Dabei fiel die erste schicksalhafte Weichenstellung schon im Dezember 2013, zwei Monate vor der Haftentlassung.

Hinweise vom FBI auf „GeilerDaddy“

Damals war dem Mann, der bei seiner Verurteilung im Jahr 2010 wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen nur knapp an der Sicherungsverwahrung vorbeigeschrammt war, bei einer Bewertung für „Kurs“ nur ein mittleres Gefahrenpotenzial attestiert worden. Das ist die niedrigste „Kurs“-Kategorie.

Dass der Mann rückfällig geworden sein könnte, wurde im Frühjahr 2016 aktenkundig. Durch das amerikanische FBI erhielten die Behörden Hinweise auf einen Mann, der unter dem Decknamen „GeilerDaddy“ im Internet kinderpornografisches Material verbreitete. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den 39-Jährigen. Dabei stellten die Ermittler fest, dass seine neue Lebensgefährtin Mutter eines damals siebenjährigen Buben war. Man habe die Frau informiert, doch sie habe sich keineswegs überrascht gezeigt, sondern erklärt, sie wolle mit dem Mann zusammenziehen. Ein Hinweis an das Jugendamt unterblieb. Offenbar glaubte man, es wüsste Bescheid.

Die Bewährungshelferin schlägt Alarm

Im August 2016 lehnte die Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht in Freiburg die Umzugspläne ab. Man habe Bedenken, hieß es. Einen Monat später traf der Mann seinen „Kurs“-Koordinator beim Freiburger Polizeipräsidium. Über den Inhalt des Gesprächs ist nichts bekannt. Dafür schlug die Bewährungshelferin Alarm. Der 39-Jährige halte sich meist in der Wohnung der Mutter auf, meldete sie Ende September. Noch zweimal, im Januar und Februar, hakte sie nach, dann erst überprüfte die Polizei den Wohnsitz.

Erst danach hätten die Behörden wieder ordnungsgemäß gearbeitet, lautet Binders Fazit. Das „Kurs“-Konzept müsse überdacht werden, forderte der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke. Gerichte neigten dazu, im Zweifel Tätern eine zweite Chance zu geben, statt sich für den Schutz der Öffentlichkeit zu entscheiden. Im Landeskriminalamt wollte man sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.

Erfolgsquote unbekannt

Das Zusammenwirken der in diesem Fall agierenden staatlichen Stellen werde im Hinblick auf Inhalt und Zeitpunkt der gegenseitigen Meldungen untersucht, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Renato Gigliotti. Zur Erfolgsquote von „Kurs“ machte er keine Angaben. Insgesamt habe es aber mehr als tausend Risikobewertungen gegeben. Dabei gelte das, was schon 2009 gesagt wurde: „Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht.“