Eine Freiburger Staatsanwältin will verhindern, dass die Täter des Missbrauchsfalls von Staufen nach Absitzen ihrer Haft wieder frei kommen. Ein 35-jähriger Spanier muss deshalb nun erneut vor Gericht.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Freiburg - Der Missbrauchsfall von Staufen bei Freiburg kommt noch einmal vor Gericht. In dem neuen Prozess geht es um die Frage, ob gegen einen 35-jährigen Mann aus Spanien doch noch eine Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Der Mann war mehrfach nach Deutschland gekommen, um in einer eigens dafür gemieteten Ferienwohnung einen damals neunjährigen Jungen zu vergewaltigen. Die Mutter und der Stiefvater – beide sind rechtskräftig verurteilt – hatten das Kind im Internet pädophilen Männern zum Missbrauch angeboten. Der Spanier war der finanzkräftigste Kunde. Er soll insgesamt 10 000 Euro an die Eltern bezahlt haben.

 

Der Freier war im August 2018 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 14 Fällen – teilweise in Tateinheit mit Vergewaltigung, Zwangsprostitution, Herstellens kinderpornografischer Schriften und Körperverletzung – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Dabei verzichtete das Gericht jedoch auf die Anordnung oder den Vorbehalt einer anschließenden Sicherungsverwahrung.

Diesen Teil des Urteils hob der Bundesgerichtshof auf Antrag der zuständigen Freiburger Staatsanwältin Nikola Nowak auf und verwies den Fall an eine andere Kammer des Freiburger Landgerichts. Dort beginnt der Prozess am kommenden Montag. Er ist auf vier Tage angesetzt.

Im vergangenen Jahr hatte sich die Staatsanwaltschaft im Fall eines 51-jährigen Bundeswehrsoldaten, der den Jungen ebenfalls sexuell missbraucht hatte, nicht durchsetzen können. Dort wurde nach erfolgreicher Revision auch im Wiederholungsprozess keine Sicherungsverwahrung angeordnet. Stattdessen milderte das Landgericht die Strafe sogar von acht auf siebeneinhalb Jahre Haft ab. Dazu wird es diesmal allerdings nicht kommen, weil der Bundesgerichtshof die Haftstrafe nicht aufhob.