Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert. Das Urteil soll voraussichtlich kommenden Dienstag fallen.

Freiburg - In dem neuen Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Verteidigung sieht dagegen die Voraussetzungen für diese Maßnahme nicht erfüllt. Das Urteil soll voraussichtlich kommenden Dienstag fallen.

 

Vor dem Gericht muss sich ein Spanier verantworten, der bereits 2018 wegen schwerer Vergewaltigung des Jungen, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war. In dem neuen Prozess wird dieses Strafmaß nicht in Frage gestellt. Es geht darum, ob doch noch Sicherungsverwahrung gegen den aus der Nähe von Barcelona stammenden Mann angeordnet wird, wofür der Vorsitzende Richter seinerzeit keine Grundlage gesehen hatte. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich Beschwerde ein. Daher wird nun erneut verhandelt.

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Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Verbrechen an dem Jungen aus Staufen waren im Januar 2018 bekanntgeworden und hatten bundesweit für Entsetzen gesorgt. Die Mutter und ihr Freund hatten das Kind über zwei Jahre vergewaltigt und anderen Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für schwere sexuelle Gewalttaten überlassen. Es gab acht Urteile in dem Fall.