Im Prozess um den Missbrauch eines Jungen in Staufen wird ein Psychologe unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und des Opfers sollen so geschützt werden.

Freiburg - Im Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes bei Freiburg ist die Öffentlichkeit für die Aussagen eines Psychologen und des psychiatrischen Gutachters ausgeschlossen worden. Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und des Opfers würden so geschützt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin am Mittwoch vor dem Landgericht Freiburg zur Begründung. Bereits beim Prozessauftakt am vergangenen Donnerstag hatte das Gericht entschieden, dass die Öffentlichkeit auch für die Plädoyers und das letzte Wort des Angeklagten vor dem Urteil ausgeschlossen wird. Das Urteil soll den Planungen zufolge noch diese Woche verkündet werden. Hierzu sind Publikum und Presse nach Angaben des Richters zugelassen.

 

Angeklagt ist ein 41 Jahre alter Deutscher. Er hat gestanden, in zwei Fällen den heute neun Jahre alten Jungen aus Staufen bei Freiburg vergewaltigt zu haben. Die Mutter des Kindes und ihr Lebensgefährte hatten das Kind demnach im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen (Az.: 6 KLs 160 Js 30350/17).