Der Hauptangeklagte im Staufener Missbrauchsprozess geht in Revision. Das Gericht hatte den 39-Jährigen zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Freiburg - Im Staufener Missbrauchsprozess geht der vom Landgericht Freiburg verurteilte Hauptangeklagte in Revision. Der 39 Jahre alte Lebensgefährte der Mutter des jahrelang missbrauchten Jungen, den das Gericht zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt hatte, habe am Montag Rechtsmittel eingelegt, teilte das Gericht am Mittwoch mit (Az.: 6 KLs 160 Js 32949/17 AK 5/18).

 

Lesen Sie hier den Bericht zum Prozess: Gemeinsam grausam

Die 48 Jahre alte Mutter des Jungen, die das Gericht zu zwölf Jahren und sechs Monate Gefängnis verurteilt hatte, hatte bereits im Gerichtssaal angekündigt, auf eine Revision zu verzichten. Das Urteil gegen sie ist damit rechtskräftig.

Auch ein Deutscher und ein Schweizer legen Rechtsmittel ein

Neben ihrem Lebensgefährten hatten auch ein Deutscher und ein Schweizer, die den Jungen laut Landgericht gegen Geld vergewaltigt haben, Rechtsmittel gegen ihre Urteile eingelegt. Gegen das Urteil gegen einen aus demselben Grund vom Landgericht verurteilten Spanier legte hingegen die Staatsanwaltschaft Freiburg Rechtsmittel ein.