Der Bischof der Landeskirche Frank Otfried July will sich im Korntaler Missbrauchsskandal in der laufenden Diskussion nicht äußern. Die Betroffenen lassen das nicht gelten.

Korntal-Münchingen - Der Bischof der Württembergischen Landeskirche, Frank Otfried July, will sich im Korntaler Missbrauchsskandal zu der laufenden Diskussion nicht äußern. „Der Landesbischof greift nicht in Korntaler Zuständigkeiten ein“, teilte der Sprecher der Landeskirche per E-Mail mit. Das Netzwerk Betroffenenforum hatte den Bischof kontaktiert.

 

Landeskirche formuliert Erwartungen

Die Opfergruppierung setzte damit um, was sie am Wochenende beschlossen hatte. Die Gruppe hatte sich getroffen, weil die Beauftragung eines Aufklärers am Veto der Brüdergemeinde gescheitert war, obwohl sich beide Opfergruppen – sowohl das Netzwerk als auch die Arbeitsgemeinschaft Heimopfer – auf einen Kandidaten geeinigt hatten. Zu dem Treffen hatte das Netzwerk auch Alexander Probst eingeladen. Probst hatte den Missbrauchsopfern bei den Regensburger Domspatzen eine Stimme gegeben. Öffentlich sagte Probst nach dem Treffen, der Bischof müsse nun als Entscheidungsträger der Kirche Verantwortung übernehmen.

Probst bleibt auch nach Julys Reaktion dabei. „Dieser Mail würde ich keinerlei Bedeutung beimessen“, sagt er und verweist darauf, sich nicht als Betroffener, sondern als außenstehender Betrachter zu äußern. „Das Schreiben ist vom Sprecher der Landeskirche. Das ist eine schöne Position. Aber der Sprecher drückt nicht aus, was ein Entscheidungsträger zu tun hat.“ Vielmehr fordere der Sprecher die Betroffenen dazu auf, mit der Täterorganisation zu arbeiten. „Das hat mit Aufklärung nichts zu tun.“ Der Kirchensprecher schrieb, man erwarte, „dass die Mediatoren und die Brüdergemeinde in Korntal zusammen mit den Betroffenenverbänden weiterarbeiten“.

Netzwerk-Sprecher ist sauer

Auch der Netzwerk-Sprecher Detlev Zander lässt die Antwort nicht gelten. „Erst wenn sich July öffentlich hinstellt und sagt, die Brüdergemeinde hat mit uns nichts zu tun, sie ist nicht in der Landessynode und der Pfarrer wird nicht mehr von uns bezahlt, dann ziehen wir uns zurück und fordern den Bischof nicht mehr auf, etwas zu tun.“ Nach einer kirchenrechtlichen Vereinbarung sind die Mitglieder der Brüdergemeinde zur Landessynode wahlberechtigt. Der geistliche Vorsteher der Brüdergemeinde ist für ihre diakonische Einrichtung zuständig. Um diesen landeskirchlichen Auftrag zu erfüllen, „erhält die Brüdergemeinde von der Landeskirche einen entsprechenden finanziellen Beitrag“.