Missstände in Stuttgart Turnskandal: Der Schwäbische Turnerbund gerät immer mehr unter Druck

Das Stuttgarter Kunstturnforum steht seit etwas mehr als einem Jahr im Fokus der Ermittlungen im Turnsport der Frauen. Foto: Baumann

Im Rechtsstreit im Zuge des Turnskandals und den Kündigungen von Trainern gibt es ein weiteres Urteil. So geht es jetzt weiter.

Sport: Marco Seliger (sem)

In den Turnskandal in Stuttgart kommt Bewegung – und das auf verschiedenen Ebenen. So hat der Schwäbische Turnerbund (STB) vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht eine weitere Niederlage erlitten. Der zuständige Richter gab dem Trainer recht, der gegen seine Kündigung vonseiten des STB geklagt hatte. Die Kündigung ist damit unwirksam.

 

In der Begründung, die beiden Parteien schriftlich zugestellt wurde, hieß es, dass die Kündigungsgründe zu pauschal und ohne konkrete Angaben von Betroffenen geschildert seien. Die Begründung geriet damit nahezu deckungsgleich zu jener, mit der Anfang November des vergangenen Jahres bereits einer Trainerin recht gegeben wurde. Sie war mehr als 25 Jahre lang im Stuttgarter Kunstturnforum (KTF) im Neckarpark angestellt, das der STB betreibt – und hatte am Arbeitsgericht ebenfalls gegen ihre Kündigung geklagt.

Gegen dieses Urteil hat der STB beim Landesarbeitsgericht bereits Berufung eingelegt. An der konkreten Berufungsbegründung seitens des Verbandes wird noch gearbeitet. Die Frist dafür läuft Mitte Februar ab. Auch im Falle des Trainers wird der Verband, wie er nun mitteilt, „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ in Berufung gehen.

Der Hintergrund des Turnskandals

Hintergrund der Verhandlungen und Prozesse sind die Vorwürfe von ehemaligen und aktuellen Sportlerinnen über die Zustände in der Trainingsarbeit am KTF. Diese Vorwürfe hatten rund um den Jahreswechsel 2024/25 in „systematischem körperlichem und mentalem Missbrauch“ gemündet. Anfang Februar des vergangenen Jahres schaltete sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in die begonnene Aufarbeitung ein und durchsuchte Räumlichkeiten beim STB und beim Deutschen Turner-Bund (DTB) sowie später auch am Olympiastützpunkt in Stuttgart. Sie ermittelt gegen die besagte Trainerin und den Trainer unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung und wegen des Verdachts der versuchten vorsätzlichen Körperverletzung.

Das Problem des STB

Der Schwäbische Turnerbund indes hat mehr denn je ein Problem: Der Verband kann derzeit bei den angeblichen Verfehlungen der Trainerin und des Trainers weder die Namen der betroffenen Turnerinnen noch Ort und Zeit der angeblichen Verfehlungen der Coaches nennen. So waren die Vorträge nach Ansicht des zuständigen Richters am Stuttgarter Arbeitsgericht nicht genau genug: „Wir brauchen konkret geschilderte Sachverhalte von Turnerinnen, und die gibt es nicht.“

Nun aber gibt es auch auf diesem Feld Neuigkeiten – und eine interessante Wendung. So betont der STB zunächst, dass man nachvollziehen könne, dass das Arbeitsgericht den Klagen der Trainerin und des Trainers gegen die Kündigungen stattgegeben habe – aus diesem Grund: Man habe auf Bitte der Staatsanwaltschaft vor den Verhandlungen keinen Kontakt zu den betroffenen Turnerinnen aufgenommen – und damit keine Zeugenaussagen vor Gericht einbringen können.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart bestätigt nun auf Nachfrage unserer Redaktion, dass sie diese Bitte gegenüber dem STB geäußert hat: In einem Verfahrensstadium, in dem Zeugen mehrfach zu vernehmen seien, „sind Befragungen durch nichtstaatliche Akteure – zumal, wenn wie vorliegend Untersuchungen bei mehreren Verbänden laufen – potenziell geeignet, diese Sachverhaltsaufklärung zu gefährden. Die Staatsanwaltschaft hat aus diesem Grund darum gebeten, Befragungen zunächst zurückzustellen.“

Negative Auswirkungen für den STB

Im Klartext: Die Staatsanwaltschaft hat den STB mit Blick auf die Befragungen von betroffenen Turnerinnen zunächst ausgebremst – was sich, vornehm ausgedrückt, nicht positiv auf den Prozess mit den beiden gekündigten Trainern und deren am Ende erfolgreichen Klagen vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht ausgewirkt hat.

Interessant dabei: Der zuständige Richter am Arbeitsgericht hatte in den Verhandlungen betont, dass der STB in der Ermittlung in der gleichen Position wie die Staatsanwaltschaft sei. Diese Aussage wurde nun durch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft gegenüber unserer Redaktion zumindest in Teilen negiert.

Jetzt will der STB im Zuge der Berufungsprozesse gegen die Trainerin und den Trainer aktiv auf die betroffenen Turnerinnen zugehen und sie zu Zeugenaussagen bewegen. Denn klar ist: Ohne die wird es vor Gericht keinen Erfolg geben.

Es bleibt allerdings fraglich, ob sich überhaupt eine Turnerin (oder mehrere) zu einer Aussage bewegen lässt. Die Bereitschaft dafür scheint zumindest nach den Eindrücken der vergangenen Monate eher gering zu sein – unabhängig von der Bitte der Staatsanwaltschaft an den STB, vorerst keinen Kontakt zu Athletinnen aufzunehmen. So lagen nach Bekanntwerden der Missstände mit zahlreichen öffentlichen Äußerungen von aktiven und ehemaligen Turnerinnen im Dezember 2024 und dem Beginn der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mehr als zwei Monate – in denen der STB zumindest keine justiziablen Zeugenaussagen erwirken konnte.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart indes ermittelt in dem Fall seit knapp zehn Monaten. Auf Anfrage unserer Redaktion zum Stand und einem möglichen Ende der Ermittlungen teilt die Behörde mit, dass „bislang 13 Objekte durchsucht und 77 Zeugen vernommen wurden“ – und eine Aussage darüber, wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, derzeit nicht getroffen werden könne.

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