Ab welchem Alter darf man sich einen Film ab 12, 16 oder 18 Jahren ansehen, wenn die Eltern dabei sind? Ein Überblick.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Gerade für Jugendliche üben Filme mit einer FSK-Einstufung von 16 oder 18 Jahren einen gewissen Reiz aus. Allerdings ist da ja auch noch das Jugendschutzgesetz. Wer welche Filme wann sehen darf, erfahren Sie im Artikel.

 

Mit 6 in einen Film ab 12?

Kinder ab 6 Jahren dürfen öffentliche Filmvorführungen mit einer FSK-Freigabe von 12 Jahren gemäß § 11 Absatz 2 Jugendschutzgesetz (JuSchG) besuchen, wenn die Eltern oder eine andere erziehungsbeauftragte Person sie begleiten. Kinder unter 6 Jahren dürfen generell nur mit Begleitung ins Kino. Filme ab 12 Jahren sind jedoch tabu für sie.

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Mit 12, 13, 14 oder 15 in einen Film ab 16?

Wer unter 16 Jahren ist, darf laut § 11 Abs. 1 JuSchG nicht in öffentliche Filmveranstaltungen mit einer FSK-Freigabe von 16. Daran ändert auch die Begleitung durch die Eltern oder eine andere erwachsene Person nichts. Zudem dürfen Jugendliche unter 16 Jahren Filme, die nach 22 Uhr enden, nur in Begleitung einer erwachsenen Person besuchen.

Mit 16 oder 17 in einen Film ab 18?

Wer unter 18 Jahren ist, darf laut Jugendschutzgesetz nicht in Filme mit einer FSK-Freigabe von 18 Jahren. Auch nicht in Begleitung der Eltern oder einer anderen volljährigen Begleitperson. Außerdem dürfen Jugendliche ab 16 Jahren nur in Filmvorführungen, die nach 24 Uhr enden, sofern eine erwachsene Begleitperson dabei ist.

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Was gilt zuhause?

In den eigenen vier Wänden gilt die Aufsichtspflicht der Eltern. Das heißt, sie dürfen bestimmen, welche Filme ihre Kinder in welchem Alter anschauen dürfen.