Gleich zweimal ist ein Motorradfahrer bei Schlierbach in eine Radarfalle gerast. Zunächst hat der 40-Jährige bestritten die Maschine selbst gelenkt zu haben. Zwei Tattoos bewiesen vor dem Göppinger Amtsgericht allerdings das Gegenteil.

Region: Andreas Pflüger (eas)

Schlierbach - Für gewöhnlich ist es bei Geschwindigkeitsverstößen, sofern sie denn von Motorradfahrern begangen werden, nicht so einfach, den Fahrer der Maschine zweifelsfrei zu identifizieren. Dick eingepackt in Schutzkleidung und mit einem Sturzhelm ausgestattet, lässt sich in der Regel nur schwer erkennen, wer denn da auf der Sitzbank Platz genommen hat. In einem Fall der jetzt vor dem Göppinger Amtsgericht verhandelt worden ist, war das anders. Der Biker hatte zwar einen Helm aufgehabt, aber nur ein T-Shirt getragen, was ihm zum Verhängnis wurde. Denn zwei markante Tattoos auf seinen Unterarmen verrieten, dass tatsächlich er der Fahrer eines PS-starken Zweirads war.

 

Am Abend des 21. August des vergangenen Jahres war der 40-Jährige mit seiner Honda auf der B 297 bei Schlierbach in eine Radarfalle gerast – und das gleich zweimal. Zunächst war er in Fahrtrichtung Göppingen mit 169 Sachen geblitzt worden, nur drei Minuten später in der Gegenrichtung mit 143 Stundenkilometern. Erlaubt ist an der Messstelle lediglich Tempo 70. Als ihm der Bußgeldbescheid ins Haus flatterte, legte der Gärtner aus Kirchheim/Teck mit der Begründung, dass er womöglich gar nicht selbst gefahren sei, Widerspruch ein.

Die Blitzerfotos räumen jeden zweifel aus

Vor Gericht erklärte der Mann zunächst, „dass es zwar sein kann, dass ich es war, dass es aber auch sein kann, dass ich es nicht war“. Er habe zu besagter Zeit sein Motorrad verkaufen wollen und es habe deshalb Leute gegeben, die Probefahrten gemacht hätten. Als ihm der Amtsrichter Heiner Buchele allerdings, die entstandenen Blitzerfotos vorlegte, räumte der Kirchheimer ein, die Maschine wohl doch selbst gesteuert zu haben.

Kurz darauf konnte er sich dann auch wieder an den Grund für seine Eile erinnern: „Ich hatte vergessen den Bagger auf einer Baustelle in Schlierbach abzuschließen und bin dann zurückgefahren.“ Wenig später sei das erledigt gewesen und er habe schnell nach Hause gewollt, ergänzte der 40-Jährige, der offenkundig nicht bemerkt hatte, dass er bereits zuvor von dem Messgerät erfasst worden war.

Als Entschuldigung ließ Buchele diese Erklärung dennoch nicht gelten: „Das sind zwei massive Geschwindigkeitsverstöße gewesen, wie man sie nur ganz, ganz selten erlebt.“ Es gehe also keineswegs um eine Lappalie oder ein Bagatellvergehen, sondern um richtige Raserei, betonte er. „Ein nachhaltiger Denkzettel, der Ihnen weh tut, ist deshalb absolut angemessen“, fügte der Amtsrichter hinzu.

Bußgeld wegen geringen Einkommens ermäßigt

Gelohnt hat sich der Widerspruch des Kirchheimers aber dennoch. Dies zeigte sich als Buchele sein Urteil verkündete. Er reduzierte die insgesamt verhängte Geldbuße von ursprünglich 2400 auf 700 Euro, beließ es jedoch bei dem ausgesprochenen Fahrverbot von drei Monaten. Dass es für den Raser letztlich doch noch recht glimpflich ausging, lag indes nicht an einem plötzlichen Sinneswandel des Richters, sondern schlicht an den Einkommens- und Lebensverhältnissen des geschiedenen Bikers.

Von den gut 1400 Euro, die er als Gärtner im Monat verdient, wird ihm knapp die Hälfte für den Unterhalt seiner beiden Kinder weggepfändet, da er sich in Privatinsolvenz befindet. Er muss demzufolge von monatlich 740 Euro leben. Die Buße, die fast kompletten Monatseinkommen entspreche, sei deshalb schmerzhaft, stellte Buchele klar. Und was das Fahrverbot angehe, gebe es ohnehin keinen Spielraum. Daran, so mahnte der Richter, „müssen Sie sich auf öffentlichen Straßen unbedingt halten und alle Fahrzeuge, auch bei der Arbeit, stehen lassen“. Gehe es jetzt noch um ein Bußgeldverfahren, so sei alles weitere eine Straftat.