In Stuttgart ist es mittlerweile üblich geworden, Kleinigkeiten und Aussortiertes zum Verschenken auf die Straße zu stellen. Nicht selten verwechseln das viele aber mit dem Sperrmüll. Was ist erlaubt und womit macht man sich strafbar?

Stuttgart – Ein kleiner Karton am Straßenrand, gefüllt mit bunten Gläsern, einer alten Vase und undefinierbaren Stoffresten. Zum Mitnehmen: Diese Wörter lösen bei vielen Menschen ein Glücksgefühl aus. Es wird gewühlt, gesucht und gefunden. Aber das Weitergeben von alten Dingen funktioniert nicht immer reibungslos. Was ist also legal und wo begeben wir uns in Grauzonen?

 

Sperrmüll muss angemeldet werden

Vielleicht ist es der innere Jäger und Sammler der erwacht, wenn wir auf Wühlkisten und Geschenkkörbe treffen, vielleicht aber auch der innere Schwabe. Das Verschenken von Haushaltsgegenständen sei ein urbaner Trend, der mit dem Diskurs um Nachhaltigkeit zusammenhänge, berichtet Jasmin Bühler, Sprecherin der Stadt Stuttgart. Große Ansammlungen an alten Möbeln, oder ganze Wohnungsbestände zum Mitnehmen auf die Straße zu stellen, sei jedoch illegal: „Das Abstellen von Sperrabfall, ohne eine Abfuhr beauftragt zu haben, stellt die Anlage einer illegalen Deponie und somit eine Ordnungswidrigkeit dar.“ so Bühler.

Aber wo liegt die Grenze?

Wer Geschenkkisten oder Artikel zum Mitnehmen auf sein privates Grundstück, wie beispielsweise die Einfahrt stellt, ist rechtlich im sicheren Bereich. Trotzdem drückt die Abfallbehörde auch in anderen Fällen ein Auge zu: „Die Stadt toleriert, wenn kleine Kisten mit zu verschenkenden Gegenständen auf dem Gehweg bereitgestellt werden und dabei eine entsprechende Restgehwegbreite gewährleistet bleibt“, beschreibt Bühler. Wichtig sei aber, dass nicht abgeholte Gegenstände nach zwei bis drei Tagen vom Besitzer eigenständig beseitigt werden. Wenn dies nicht geschehe, komme es oft dazu, dass bereitgestellte Geschenkkisten sich in kürzester Zeit zu wilden Deponien entwickeln. Sollte keine Sperrabfallabfuhr beauftragt worden sein, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, und wird dementsprechend auch bestraft.

„In den vergangenen Jahren wurden durch den AWS ca. 500 Tonnen wilder Müll jährlich eingesammelt, für die Beseitigung fielen Gesamtkosten von ca. 160.000 Euro an."

Als Alternative zu Geschenkkisten verweist Bühler auf den Online-Verschenkemarkt der AWS, der bereits seit 2005 existiert, und niemanden den Gehweg versperrt. Trotzdem können wir dem spontanen Fund auf der Straße seinen Charme schlecht absprechen. Und das ist ja auch okay - solange für die zu verschenkenden Artikel weiterhin Verantwortung übernommen wird.