Der Streit über die Stärkung der Mitspracherechte von Studenten an Unis hält an: Die Regierung will eine Verfasste Studierendenschaft, die Opposition will Studentenparlamente – und die Studierenden sind geteilter Meinung.

Stuttgart - Der Streit über die Stärkung der Mitspracherechte von Studenten an ihren Hochschulen hält an. Die oppositionelle CDU fordert nun die Landesregierung auf, ihren Gesetzentwurf zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft (VS) fallen zu lassen. Dietrich Birk, der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion macht in dem Entwurf der Koalition deutliche Mängel aus. „Es wäre falsch, wenn Baden-Württemberg im Tross der anderen Länder auf die Verfasste Studierendenschaft einschwenkt“, sagte Birk.

 

Der Südwesten ist neben Bayern das einzige Land ohne Verfasste Studierendenschaft. Die CDU meint, Baden-Württemberg sollte neue Formen der studentischen Beteiligung entwickeln.

Wenig Interesse bei Studierenden

Der Grundfehler der Landesregierung ist für Birk, dass sie die Verfasste Studierendenschaft in einer Zeit einführen will, in der das Interesse der Studenten deutlich rückläufig sei. Schon jetzt zeigten nur wenige Studenten Interesse an den Wahlen für die Hochschulgremien. Birk regt Urwahlen über die Bildung von Verfassten Studierendenschaften an. Dabei sollte ein Quorum von 20 bis 25 Prozent gelten, um die Einrichtungen zu legitimieren. „Eine wirkliche Stärkung der studentischen Mitbestimmung erreicht man nicht mit Zwangsmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen“, betont der Abgeordnete. Die CDU bevorzugt den Vorschlag der FDP, Studentenparlamente mit klaren Zuständigkeiten zu bilden. Zumindest sollte eine Austrittsmöglichkeit aus der VS eröffnet werden. Diese Mindestforderung teilt die FDP.

Die Opposition stößt sich auch an dem Plan, der VS ein politisches Mandat einzuräumen. die Abgrenzung sei nicht klar, moniert Birk. Das Mandat müsse auf hochschulpolitische Fragen beschränkt werden. Die CDU wolle nicht, „dass Studierendenvertreter vermeintlich im Namen aller Studenten beispielsweise zum Auslandseinsatz der Bundeswehr Stellung beziehen“, betont Birk. Ein allgemeines politisches Mandat lehnen auch studentische Organisationen wie der RCDS ab, ebenso die Rektoren. Die Landesrektorenkonferenz betont, die Universitäten hätten kein allgemeines politisches Mandat, dann könnten auch die Studenten als einzelne Gruppe kein solches erhalten.

Rektoren beklagen Mehraufwand

Die CDU greift ferner die Kritik der Rektoren daran auf, dass die Hochschulen die Rechtsaufsicht für die VS übernehmen sollten. Das sei finanziell wie personell wesentlich aufwendiger, als wenn das Ministerium die Aufsicht führe, klagen die Rektoren. Die CDU befürchtet darüber hinaus, dass die Hochschulen unterschiedliche Maßstäbe anlegen könnten. Auch die Aufgaben der künftigen VS seien nur unklar definiert. Es bestehe die Gefahr, dass parallel zu den Studentenwerken teure Doppelstrukturen entstehen könnten.

Teure Beitragsverwaltung

Kritik kommt aber auch von studentischen Organisationen, die die Einführung einer VS begrüßen. So missfällt der Studierendenschaft am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ebenso wie der Landesastenkonferenz, dass die Studierendenschaften einen Haushaltsbeauftragten einstellen müssen, der die Verwendung der Beiträge überwacht. „Das führt direkt in eine finanzielle Lähmung“, sagt Tobias Bölz vom KIT. Besonders die kleinen Studierendenschaften müssten schlimmstenfalls einen Großteil ihrer Beiträge für das Gehalt des Haushaltsbeauftragten ausgeben. Es wird erwartet, dass die Studenten für die VS knapp zehn bis 20 Euro pro Semester bezahlen müssen. Grüne und SPD dagegen sehen den Gesetzentwurf auch nach der öffentlichen Anhörung von voriger Woche auf gutem Weg. Er habe breite Zustimmung gefunden. Modifizierungen schließen die Fraktionen nicht aus.