Sie wollen in der Mittagszeit Ihren Rasen mähen? Hier erfahren Sie, ob das geht und was Sie bei anderen Gartengeräten beachten müssen.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Ein Rasenmäher und andere Gartengeräte verursachen Lärm. Daher dürfen sie nicht uneingeschränkt den ganzen Tag über betrieben werden. Zur Mittagszeit gelten folgende Vorschriften.

 

Zur Mittagszeit den Rasen mähen

Für den Rasenmäher gibt es keine bundesweit geltende Mittagsruhe. Sie dürfen laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr Ihren Rasen mähen. Von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt Nachtruhe. In dieser Zeit muss der Rasenmäher daher ausbleiben. An Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen in Wohngebieten ganztägig verboten.

ABER: Gemeinden und Städte können zusätzliche Ruhezeiten festlegen, die über die Bestimmungen der 32. BlmSchV hinausgehen. Außerdem können in Mietverträgen und Hausordnungen gewisse Ruhezeiten vorgeschrieben sein. Sollte einer dieser Fälle zutreffen, müssen Sie sich an die vorgegebenen Ruhezeiten halten. Informieren Sie sich daher im Zweifelsfall bei der Ortsverwaltung und werfen Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag oder die Hausordnung.

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Gibt es Beschränkungen für andere Geräte?

Für bestimmte Gartengeräte, die besonders viel Lärm verursachen, gelten strengere Vorschriften als für Rasenmäher. So dürfen zum Beispiel Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Grastrimmer oder Rasenkantenschneider an Werktagen nur zwischen 9:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr betrieben werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei den zuständigen Behörden eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Diese Regelung gilt auch für land- und forstwirtschaftliche Rasenmäher. Genauere Vorschriften für bestimmte Geräte finden Sie im Gesetzestext. Beachten Sie auch, dass einige Städte und Gemeinden eigene Vorschriften haben können. Im Zweifelsfall können Sie sich beim örtlichen Ordnungsamt erkundigen, wann, womit und wie lange Sie Ihren Rasen mähen dürfen.