Das im Mittleren Schlossgarten befindliche Zeltlager muss im Zuge der Bauarbeiten zu Stuttgart 21 bis zum 12. Januar geräumt werden.
Stuttgart - Nach dem Ausgang der Volksabstimmung vom 27. November 2011 werden die Arbeiten der Deutschen Bahn zu Stuttgart 21 weitergehen. Die Deutsche Bahn ist Bauherrin für die Flächen im Mittleren Schlossgarten, auf denen zur Zeit Gegner des Projekts Stuttgart 21 campieren. Das bis jetzt geduldete Zeltlager muss für die beginnenden Bauarbeiten geräumt und ein Aufenthalts- und Betretungsverbot ausgesprochen werden. Das Land Baden-Württemberg und die Deutsche Bahn haben dazu einen formlosen schriftlichen Antrag an die Stadt Stuttgart gestellt und diese ausdrücklich aufgefordert, ihre Rechtpositionen als Eigentümer beziehungsweise Bauherrin zuständigkeitshalber durchzusetzen.
Da die Bewohner des Zeltlagers weder namentlich noch zahlenmäßig bekannt sind, und das Lager auch keine ordnungsgemäße Adresse darstellt, druckt die Stadt Stuttgart eine so genannte Allgemeinverfügung zu Räumung, Aufenthalts- und Betretungsverbot im Stuttgarter Amtsblatt vom 22. Dezember 2011 ab. Diese Allgemeinverfügung schaffe Rechtssicherheit für alle Beteiligten und wahre die gebotene Verhältnismäßigkeit, heißt es von Seite der Stadt. Die Verfügung trete in Kraft, wenn sie zwei Wochen öffentlich bekannt gemacht ist. Das Amtsblatt ist nach der Satzung der Stadt Stuttgart das vorgesehene Medium für öffentliche Bekanntmachungen.
Laut der Allgemeinverfügung müssen alle „campingartigen Behausungen“, die sich im Mittleren Schlossgarten befinden, spätestens bis zum 12. Januar 2012, 8 Uhr, entfernt werden. Weiterhin gilt ab Beginn oder Bekanntgabe der polizeilichen Einsatzmaßnahmen ein Aufenthalts- und Betretungsverbot für alle Personen, die hierzu nicht besonders berechtigt sind. Ausnahmen sind etwa Rettungsdienste und Feuerwehr oder beauftragte Firmen beziehungsweise beauftragte Mitarbeiter von Land und Bahn