Mobbing am Islamzentrum Arabisch-Lektor und Uni Tübingen suchen Einigung
Nach Mobbing-Klage eines Dozenten am Tübinger Islamzentrum soll ein Güterichterverfahren den Streit lösen.
Nach Mobbing-Klage eines Dozenten am Tübinger Islamzentrum soll ein Güterichterverfahren den Streit lösen.
Der Arabisch-Lektor A. am Tübinger Zentrum für Islamische Theologie (Zith) und die Universität Tübingen haben sich darauf verständigt, ihren Rechtsstreit mithilfe eines Güterrichterverfahrens beizulegen. Das teilten beide Seiten auf Anfrage mit. „Ich begrüße das“, sagte A. unserer Zeitung. Seinem Anwalt Michael Kurz zufolge hat sich der Dozent lange vergeblich um eine Mediation, also eine außergerichtliche Beilegung des Konflikts, bemüht.
Der Dozent hatte Anfang September wegen fortgesetzten Mobbings beim Arbeitsgericht Reutlingen Klage gegen das Land als Träger der Universität eingereicht. Ein Professor am Islamzentrum soll den Verdacht geäußert haben, bei A. handele es sich um einen iranischen Agenten. Ein anderes Mal soll ihn ein Professor als „Herrn Ahmadinedschad“ diffamiert haben, nach Irans Ex-Präsidenten und notorischen Antisemiten Mahmud Ahmadinedschad. Außerdem habe man ihm 2022 sukzessive wesentliche Aufgaben seiner Lehrtätigkeit entzogen, heißt es in der Klage. A. klagt auf Unterlassung und Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro. Die Universität hält die Anschuldigungen nicht für eine Klage fähig, signalisierte Rüdiger Gaenslen, der Anwalt der Universität, beim Gütetermin vor drei Wochen.
Das Gericht hatte beiden Seiten bis Ende September Zeit gegeben, um die Chancen für eine Schlichtung mithilfe eines Güterichters auszuloten. Dabei sollen die Konfliktparteien, moderiert von einem geschulten und zur Vertraulichkeit verpflichteten Richter oder einer Richterin, zeitnah in nichtöffentlicher Verhandlung, ohne Zeitdruck selbst einen tragfähigen Vergleich erzielen. Mitunter werde dafür auch ein zweiter Termin nötig, heißt es aus Justizkreisen. Wichtig sei dabei, dass die entscheidungsfähigen Personen in dem Konflikt an einem Tisch zusammenkommen. Sollte die Schlichtung scheitern, kommt es zu einem regulären Arbeitsgerichtsverfahren – wohl im Februar 2024.
Der Lektor A., der mit Blick auf die psychische Belastung monatelang krank geschrieben war, arbeitet seit Kurzem wieder, aber nicht mehr am Islamzentrum. Die Universität beschäftigt ihn jetzt in ihrem Fremdsprachenzentrum.