Die amtliche Kriminalstatistik zeigt, dass Jugendliche in Baden-Württemberg immer gewalttätiger werden und auch öfter auf der Anklagebank landen. Foto: AdobeStock/FotoDax
Wenn die eigenen Kinder Opfer von Gewalt und Gemeinheiten werden, trösten wir sie. Und wenn sie anderen Leid antun? Experten geben Tipps für betroffene Eltern.
Harald Czycholl
27.02.2026 - 10:00 Uhr
Irgendwann war es nicht mehr zu leugnen, dass es sich um perfides Mobbing handelte. Fünf Realschüler aus dem bayerischen Nördlingen waren monatelang von einer unbekannten Person terrorisiert worden: Ihnen wurden pornografische Links aufs Handy geschickt, es Urlaubsbuchungen und Handyverträge auf ihren Namen abgeschlossen, gegen eine Schülerin gab es sogar eine anonyme Morddrohung in den sozialen Netzwerken. Der traurige Höhepunkt: In der Lokalzeitung erschien eine falsche Todesanzeige von einem der Mobbing-Opfer. Am Ende kam die Polizei dem Täter durch eben diese falsche Traueranzeige auf die Spur: Es handelte sich um einen 14-jährigen Mitschüler.
Gewalt unter Kindern und Jugendlichen kann viele Facetten haben. Mal ist es psychische Gewalt durch Mobbing, sowohl im realen Leben als auch in den sozialen Netzwerken. Mal ist es auch körperliche Gewalt – von der vermeintlich harmlosen Schulhof-Schlägerei bis hin zu wahren Gewaltorgien, die regelmäßig Schlagzeilen machen. Und manchmal endet Gewalt unter Kindern sogar tödlich – wie etwa im Fall der 12-jährigen Luise aus dem nordrhein-westfälischen Freudenberg in Nordrhein-Westfalen, die im März 2023 von zwei gleichaltrigen Mitschülerinnen erstochen wurde.
Mein Kind ein Täter – warum?
Wenn die eigenen Kinder Opfer von Gewalt und Gemeinheiten werden, trösten wir sie. Aber was, wenn sie anderen Leid antun – und einen Klassenkameraden ständig ärgern, jemanden auf dem Schulweg verprügeln oder beim Cybermobbing von Mitschülern eine führende Rolle einnehmen?
Wichtig hierbei ist zunächst, sich zu vergegenwärtigen, dass die Problematik zwei Ebenen hat – eine juristische und eine psychologische. Wenn Eltern feststellen, dass ihr Kind zum Täter geworden ist, „sollten sie mit ihrem Kind die Gründe hierfür hinterfragen“, sagt Peter Lotz, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Mayrfeld in Frankfurt. „Im Verhältnis zum Opfer sollten Eltern versuchen, das Kind bei seiner Entschuldigung dem Opfer gegenüber zu unterstützen.“
Im Fall von Cybermobbing sollte natürlich zusätzlich auch darauf geachtet werden, dass rechtswidrige Inhalte umgehend gelöscht werden, so Lotz. Auf Plattformen wie Facebook oder Instagram sei das auch möglich, wenn sie bereits von anderen Nutzern weiterverbreitet wurden: Hier kann man Mobbing melden – und die Plattformbetreiber löschen dann die Einträge umgehend.
Eltern sollten Lehrer ansprechen
Gerade wenn sich die Vorfälle im schulischen Kontext abgespielt haben, ist es auch sinnvoll, auf Schulleitung und Lehrkräfte zuzugehen, sie über die Situation zu informieren und gemeinsam Lösungen zu suchen. Hilfreich können hier Präventionsangebote sein – oder auch ein Gespräch mit dem Schulpsychologen.
„Wichtig ist, Möglichkeiten zu suchen, damit das Verhalten in Zukunft vermieden werden kann“, betont Rechtsanwalt Lotz. Hierbei könne professionelle Hilfe etwa durch Psychologen, Familientherapeuten oder Beratungsstellen nützlich sein. Problem dabei ist jedoch, dass viele Eltern sich nicht trauen, mit ihrem Problem zu Hilfsstellen oder zum Familientherapeuten zu gehen. Sie schämen sich zu sehr, denn sie haben das Gefühl, selbst schuld zu sein an dem Problem – also in der Erziehung versagt zu haben.
So einfach ist es aber nicht: „Eltern verursachen nie einseitig das Problem ihrer Kinder“, sagt Wilhelm Rotthaus, Kinder- und Jugendpsychiater aus Bergheim bei Köln. „Sie schaffen allerdings möglicherweise ungünstige Bedingungen für deren Entwicklung.“
Gewalttätige Kinder gibt es in allen Schichten
Auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen sei die Problematik dabei nicht begrenzt, sagt Rotthaus. Gewalttätige Kinder gebe es in allen Gesellschaftsschichten. Die Umstände, die zu der Situation führen, seien dabei sehr individuell. „Ich glaube, man darf nicht so sehr auf den Jugendlichen isoliert gucken“, so der Experte. Hätten die Eltern beispielsweise selbst psychische oder körperliche Probleme, könne das gewalttätiges Verhalten bei ihren Kindern fördern.
Um die Hemmschwelle zu senken, überhaupt professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, gibt es auch anonyme Beratungsangebote. So kann etwa die Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) eine erste Anlaufstelle sein. Per Mail und Chat können betroffene Eltern und natürlich auch Kinder und Jugendliche mit Sozialpädagogen kommunizieren – anonym und vertraulich. Die Experten vermitteln dann entsprechende Kontakte in der Region und geben Ratschläge zum weiteren Vorgehen.
Hinter Gewalt steckt oft ein Ohnmachtsgefühl
Egal ob es um Mobbing oder körperliche Gewalt geht: Die zugrunde liegende Ursache von Gewalttaten sei häufig dieselbe, sagt Christian Lüdke, Kinder- und Jugendpsychotherapeut aus Lünen in Nordrhein-Westfalen. „Je gewalttätiger ein Mensch agiert, desto größer ist das Ohnmachtsgefühl, das sich in ihm aufgebaut hat.“ Meist handele es sich bei den Tätern um Menschen mit schwachem Selbstwertgefühl, unsicher und leicht zu kränken. Gerade bei Betroffenen, die schon häufig Zurückweisung, Demütigung und extreme Ängste erlebt haben, könnten kleine Reize zum Kontrollverlust führen. Vor allem, wenn sie nicht in der Lage seien, über Kommunikation den Konflikt zu lösen.
Erschwerend komme häufig noch die Pubertät hinzu. In dieser sensiblen Zeit sei das Gehirn „wegen Umbau geschlossen“, so der Therapeut. Auch wenn das nicht bedeute, dass jedes Kind in der Pubertät zur Gewalt neige – „die Pubertät kann in diesem Fall aber noch mal wie ein Brandbeschleuniger wirken“, sagt Lüdke.
Wieder gilt: Eltern sind die wichtigsten Vorbilder
Doch was können Eltern tun, um zu verhindern, dass Kinder in eine Abwärtsspirale der Gewalt geraten? „Die Eltern sind die wichtigsten Vorbilder für die Kinder“, so der Psychotherapeut. Darüber hinaus ist auch eine starke Bindung zu den Kindern enorm wichtig. „Kinder brauchen die bedingungslose Liebe der Eltern – eine Liebe, auf die sie sich verlassen können“, betont er. Deshalb sei es wichtig, dass Eltern bei ihren Kindern Person und Verhalten immer trennen. Es gilt also, den Spagat zu schaffen, einerseits zu seinem Kind zu halten – ihm andererseits aber auch klarzumachen, was es mit seinem Verhalten anrichtet.
Psychiater Rotthaus rät dazu, dem Kind vor Augen zu führen, wie man sich fühlen würde, wenn man selbst solchen Handlungen ausgesetzt wäre. Man kann seinem Kind auch erklären, wie entsetzt man wäre, wenn es selbst Opfer dieser Angriffe geworden wäre. Und nicht zuletzt sollte man natürlich selbst mit gutem Beispiel vorangehen, wenn es um den respektvollen Umgang mit Mitmenschen geht.
Mehr Gewalt
Die amtliche Kriminalstatistik zeigt, dass Jugendliche in Baden-Württemberg immer gewalttätiger werden und daher auch öfter auf der Anklagebank landen. Nach Angaben des Justizministeriums stieg die Zahl der Urteile wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren im Laufe des Jahres 2024 um 27,1 Prozent. Mehr als jeder dritte verurteilte Jugendliche und Heranwachsende ist dabei der Statistik zufolge ein Wiederholungstäter. „Das Bild der Gewalt in dieser Altersgruppe ist besorgniserregend“, erklärt Justizministerin Marion Gentges (CDU).
Strafmündigkeit Sorgen bereiten der Ministerin auch Zahlen, die gar nicht erst in der Statistik auftauchen. Denn wer jünger ist als 14 und somit nicht strafmündig, wird in Deutschland nicht verurteilt. Die Justiz habe keine Chance, auf Kinder einzuwirken, die Straftaten begingen. „Und wenn jemand schon sehr früh Straftaten begeht, dann ist die Gefahr natürlich groß, dass sich das verfestigt, bevor die Justiz eingreifen kann“, sagt die Ministerin. Sie spricht sich daher dafür aus, Fragen zur Strafmündigkeit, zur Einsichts- und Steuerungsfähigkeit von Kindern wissenschaftlich zu untersuchen. Nur dann könnten auch Konsequenzen für ihre Strafbarkeit beraten und die Frage beantwortet werden, ab wann mit Strafen reagiert werden könne.