Schickhardt-Gymnasium Stuttgart Konflikt um Mobbing-Vorwürfe spitzt sich zu

Der Konflikt am Schickhardt-Gymnasium verschärft sich weiter. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts zufolge muss eine Zwölftklässlerin des Schickhardt-Gymnasiums künftig bestimmte Äußerungen über ihre Kunstlehrerin unterlassen. Der Konflikt um die Mobbing-Vorwürfe spitzt sich weiter zu. In der Elternschaft rumort es.

Stuttgart - Die öffentlich geäußerten Mobbing-Vorwürfe einer 18-jährigen Schülerin des Schickhardt-Gymnasiums in der „Bild“ und der „Ludwigsburger Kreiszeitung“ über ihre Kunstlehrerin haben jetzt ein Nachspiel vor dem Stuttgarter Landgericht gehabt. In ihrem Urteil untersagte die elfte Zivilkammer der Zwölftklässlerin zwei Behauptungen über ihre Lehrerin. So darf die Schülerin demnach künftig nicht mehr sagen, die Lehrerin habe sie „vor der ganzen Klasse beschimpft“, weil sie keine Maske getragen habe. Und sie darf demnach auch nicht mehr behaupten, die Lehrerin habe sie „aus dem Unterricht gebannt“, also entfernt. Beide Behauptungen „haben wir nicht für wahr gehalten“, so der Kammervorsitzende Oliver Schlotz-Pissarek bei der Urteilsbegründung.

 

Hintergrund war ein Vorfall rund um eine Kunstunterrichtsstunde am 14. Oktober, in der die Schülerin keine Maske getragen hatte und deshalb von der Lehrerin aus Sorge wegen des Corona-Infektionsrisikos in einen offen angrenzenden Nebenraum gebeten worden war. Dass die Kunstlehrerin sie damit diskriminiert habe, darf die 18-Jährige jedoch weiterhin behaupten, denn das sei eine Meinungsäußerung, so der Vorsitzende. Die Kosten für das Verfahren haben sich Lehrerin und Schülerin je zur Hälfte zu teilen.

Bedrohung eines Schülers im Gerichtsfoyer hat ein Nachspiel

Mit dem Urteil ist der Konflikt am Schickhardt-Gymnasium allerdings nicht vorbei. Im Gegenteil. Erstens ist es noch nicht rechtskräftig. Zweitens gab es im Zuge der Verhandlung vor dem Landgericht weitere Verwerfungen, die ebenfalls ein Nachspiel haben werden – nicht nur juristisch. So war ein Mitschüler der beklagten 18-Jährigen, der als Zeuge im Foyer des Landgerichts wartete, von der Mutter der 18-Jährigen, die ebenfalls draußen wartete, bedroht worden, wie er im Zeugenstand zu Protokoll gab: „Sie hat gesagt, dass sie mich fertigmacht, wenn ich was Falsches sage – jetzt, da sie weiß, wo ich wohne“, sagte der Schüler. Und, so der Schüler: „Dadurch habe ich schon Angst, das beeinflusst mich schon sehr.“

Mit diesem Vorfall beschäftigt sich jetzt auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart, wie eine Sprecherin bestätigte – allerdings bisher offenbar nicht wegen Nötigung, was ja zudem ein Offizialdelikt wäre. Der Anklagebehörde liege eine Anzeige vor, „wonach es im Rahmen einer Zivilverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart im Dezember 2020 zu einer Falschaussage gekommen sein soll. Diese Anzeige beziehungsweise der zugrunde liegende Sachverhalt wird derzeit geprüft.“

Elternschaft spricht von einem Klima der Angst

Nun fragen sich nicht nur viele Eltern, wie in so einem Klima noch ein erfolgreicher Unterricht möglich sein soll. Und was so ein Erlebnis mit jungen Menschen macht. Inzwischen übernimmt am Schickhardt-Gymnasium im Kurs der 18-Jährigen zwar eine andere Kollegin den Kunstunterricht. Doch auch in anderen Fächern kam und kommt es immer wieder zu Zerwürfnissen, weil die Zwölftklässlerin besondere Konditionen für sich in Anspruch nehmen will oder mit pädagogischen Maßnahmen nicht einverstanden ist. Lehrer, die sich nicht fügen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen durch Mutter und Tochter rechnen und damit, für teuer Geld einen Anwalt zu beauftragen.

In der Elternschaft gärt es. Denn unter dieser Gemengelage litten ja auch die anderen Mitschüler und hätten weitere Nachteile zu befürchten – und das kurz vor dem Abitur. „Unsere Schüler haben Angst, unsere Lehrer haben Angst“, heißt es in der Elternschaft. Denn allen sitze ja im Nacken: „Muss ich befürchten, dass ich verklagt werde?“ Man habe sich seitens der Elternschaft wegen der verfahrenen Situation schon mehrfach ans Regierungspräsidium (RP) gewandt und um eine Lösung gebeten. Lapidare Antwort des RP sei gewesen: „Wir kümmern uns darum.“

Regierungspräsidium arbeitet an einer Wiederherstellung des Schulfriedens

Auch Rektor Ralph Nigl erklärte, er sei im Gespräch mit dem RP. Unserer Zeitung erklärte das RP, schulische Konflikte sollten „nicht in der Öffentlichkeit, sondern zunächst im geschützten Raum der Schule ausgetragen werden“. Dass dies vor Gericht geschehe, sei „durchaus außergewöhnlich“, doch sei beim Streit zwischen zwei Privatpersonen nicht das RP zuständig. Aber „selbstverständlich besteht eine Fürsorgepflicht“ – für alle Schüler und Lehrer. Als Schulaufsicht trage das RP zudem „Verantwortung für die Schule als Ganzes und für die Schulgemeinschaft“. Beschwerden gegen Lehrer seien nicht außergewöhnlich. „Das Beschwerderecht ist wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats.“ Nun arbeite man „in besonderer Weise darauf hin, eine Klärung des Konflikts und die Wiederherstellung des Schulfriedens zu erreichen“.

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