Mobbing-Vorwürfe an Stuttgarter Gymnasium Lehrerin prozessiert gegen Schülerin

Das Schickhardt-Gymnasium kommt auch in den vorgezogenen Weihnachtsferien nicht zur Ruhe. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Am Stuttgarter Schickhardt-Gymnasium kehrt keine Ruhe ein: Die Unterlassungsklage einer Kunstlehrerin gegen ihre Schülerin ist ohne Einigung vor dem Landgericht verhandelt worden. Die Zivilkammer wurde dabei allerdings Zeuge einer bizarren Auseinandersetzung.

Stuttgart - Das Schickhardt-Gymnasium kommt nicht zur Ruhe. Am Donnerstag hat sich die elfte Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts mit den Mobbing-Vorwürfen einer Zwölftklässlerin gegen ihre Kunstlehrerin beschäftigen müssen. Die Lehrerin hatte eine Unterlassungsklage gegen die 18-Jährige angestrengt, weil sie sich in Video und Zeitungsartikeln in der „Bild“ und der „Ludwigsburger Kreiszeitung“ zu Unrecht der Diskriminierung beschuldigt sieht.

 

Es kommt selten vor, dass eine Zivilkammer in einen größeren Saal wechseln muss. In diesem Fall habe man aufgrund der Vorgeschichte jedoch mit einem größeren Andrang gerechnet, so eine Gerichtssprecherin – auch wenn sich der dann in Grenzen hielt. Denn es ist nicht das erste Gerichtsverfahren, an dem die Zwölftklässlerin beteiligt ist. Die 18-Jährige, die auch bei Schönheitswettbewerben mitmacht und als sogenannte Influencerin auf Plattformen wie Instagram unterwegs ist, fühlt sich seit Jahren am Schickhardt-Gymnasium in vielen Fächern und von vielen Lehrern ungerecht behandelt, zu schlecht benotet – und geht auch rechtlich gegen sie vor. Eine Beschwerde von ihr gegen eine verlorene Klage am Verwaltungsgericht Stuttgart ist noch am Verwaltungsgerichtshof Mannheim anhängig.

Ist eine Abstellkammer ein dunkles Verlies? Oder nur ein Nebenraum?

Verhandlungsgegenstand am Donnerstag war ein Vorfall rund um eine Kunstunterrichtsstunde am 14. Oktober, in der die Schülerin keine Maske trug. In der „Bild“ ist dann die Rede davon, dass der Rektor, den sie wegen „psychischer Körperverletzung“ angezeigt habe, die Kunstlehrerin „angestachelt“ habe. Zitat der Schülerin in dem Blatt: „Sie hat mich aus dem Unterricht entfernt und in eine Abstellkammer gesetzt, weil ich wegen meiner chronischen Bronchitis keinen Mundschutz tragen kann. Hämisch sagte sie dann vor allen anderen: ‚Jetzt hat die Madame sogar ihren eigenen Raum!“ Weiteres Zitat: „Meine Kunstlehrerin hat mich vor der ganzen Klasse beschimpft.“

Für die Kunstlehrerin war damit die Grenze zur Beleidigung und Verleumdung überschritten, weshalb sie den Vorfall auch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat, die noch strafrechtlich ermittelt, so eine Sprecherin. Der Vorsitzende der Zivilkammer, Oliver Schlotz-Pissarek, versuchte in einer detailreichen Verhandlung auszuloten, inwieweit die zitierten Äußerungen der Schülerin zulässig oder unzulässig sind. Entscheidend sei, „ob sie nachteilig sind – dann muss man sie nicht hinnehmen“.

Die Prozessbeteiligten zeichneten ein unterschiedliches Bild des Vorfalls. Während die Kunstlehrerin von einem sachlich geführten Gespräch berichtete, von ihrer Sorge um ein hohes Infektionsrisiko für alle, und von einem einvernehmlichen Gang zum Rektor, um sich das Attest vorlegen zu lassen und die Sache mit dem Extraraum zu besprechen, behauptete die 18-Jährige: „Sie hat vor der ganzen Klasse gesagt, ich würde jetzt Corona verbreiten.“ Und: „Alle haben mit dem Finger auf mich gezeigt: Das ist die, die in der Abstellkammer sitzt.“

Zwei Mitschüler treten als Zeugen auf – und werden bedrängt und bedroht

Doch das können zwei als Zeugen auftretende Mitschüler nicht bestätigen. „Irgendwelche Auseinandersetzungen gab’s nicht“, gibt eine Mitschülerin zu Protokoll. Die Beklagte sei einverstanden gewesen, zum Rektor mitzugehen und habe auch nicht widersprochen, in der Abstellkammer zu arbeiten. Den „Madame“-Satz habe sie nicht gehört, und die anderen Schüler auch nicht. Spöttische Kommentare von anderen? „Nee, gar nicht“, sagt die Zeugin.

Einer der Anwälte der beklagten 18-Jährigen fragt die Mitschülerin, ob sie ihre „null Punkte in Mathe“ durch ihre Aussagen im Zeugenstand ausgleichen wolle, da ja der Mathelehrer sie angesprochen habe, ob sie aussagen werde. Die Befragte antwortet tough: „Das hat damit nichts zu tun.“ Zum Schluss habe sie auch noch eine Frage an die Beklagte: „War’s nötig, mich gestern Abend anzurufen und mich zu fragen, wie es zu meiner Aussage kommt und was ich aussagen werde?“ Auch dieser Satz kommt ins Protokoll.

Auch ein weiterer Mitschüler erklärt im Zeugenstand: „Ich habe nichts mitbekommen – erst durch den ‚Bild’-Artikel.“ Im Unterricht habe er gezeichnet und mit Kopfhörer Musik gehört. Allerdings habe ihn, als er im Gerichts-Foyer darauf gewartet habe, in den Zeugenstand gerufen zu werden, die ebenfalls dort wartende Mutter der 18-Jährigen bedroht. „Sie hat gesagt, dass sie mich fertig macht, wenn ich was Falsches sage – jetzt, da sie weiß, wo ich wohne“, berichtet der Schüler. „Dadurch habe ich schon Angst, das beeinflusst mich schon sehr“, räumt er ein.

Nach vier Stunden ist die Verhandlung vorbei – der Konflikt aber noch lange nicht

Nach knapp vier Stunden Verhandlung will der Vorsitzende das Verfahren abschließen und schlägt eine gütliche Einigung vor. Den Vorschlag des Anwalts der Kunstlehrerin lehnt die Gegenseite ab. Um 19.47 Uhr ist die Sitzung vorbei. Knapp vier Stunden lang hat die 18-Jährige – wie alle anderen auch – ihre Maske getragen. Ohne Widerspruch. Der Beschluss soll am 14. Januar verkündet werden. Welche Konsequenzen die Schule aus der ganzen Sache zieht, ist noch offen.

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