Genehmigung
: Laut dem DMFV-Justiziar Carl Sonnenschein ist die Nutzung des Luftraums für Modellflugzeuge grundsätzlich erlaubt, solange niemand gefährdet oder belästigt wird. Eine luftrechtliche Genehmigung werde nur benötigt, wenn das Modell schwerer als fünf Kilogramm ist oder mit einem Verbrennungsmotor in geringerer Entfernung als 1,5 Kilometer zu einem Wohngebiet betrieben wird. Schwerere Flieger bis zu 25 Kilogramm dürfen ausschließlich auf genehmigten Modellfluggeländen starten, von denen es im Regionalverband Stuttgart rund 45 gibt. Aufstiegserlaubnisse erteilt das Regierungspräsidium Stuttgart. Eine Lizenz, genannt Steuererschein, wird benötigt, wenn Modelle schwerer als 25 Kilogramm sind.

 

Versicherung
: Halter eines Flugmodells sind dazu verpflichtet, eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sach- oder Personenschäden, die durch Modellflugzeuge verursacht werden, übernehmen private Haftpflichtversicherungen in der Regel nicht. Mitglieder des DMFV oder des Deutschen Aero Clubs sind über ihre Verbände versichert.