Der Tod eines 53-jährigen Mannes am Grünen Heiner durch ein Modellflugzeug hat Betroffenheit ausgelöst. Hobbypiloten und der Deutsche Modellfliegerverband halten strengere Vorgaben jedoch nicht für nötig.

Weilimdorf - Nicht nur für das Windrad auf dem Grünen Heiner, der sich zwischen Weilimdorf und Korntal rund neunzig Meter in die Höhe erhebt, steht der Wind gut. Auch für Anhänger des Modellsegelflugs finden sich auf dem Schuttberg „optimale Bedingungen“, wie Hans Hussak sagt. Etwa 30 bis 40 Hobbypiloten kämen regelmäßig dort hin, um Modellsegler per Funkfernsteuerung ihre Runden drehen zu lassen. „Man kann dort in jede Windrichtung starten“, beschreibt der Sprecher der Interessengemeinschaft von Modellflugsportlern, die ihrem Hobby am Grünen Heiner nachgehen, den Standort. Die Mitglieder lassen bereits seit 30 Jahren ihre Flieger von dem Hügel starten.

 

Laut Hans Hussak ist dabei bislang nie etwas passiert, außer vielleicht hier und da einem blauen Fleck bei einem der Hobbypiloten oder einem Sachschaden an einem unglücklich gelandeten Modellflugzeug. Vor zehn Tagen kam es am Grünen Heiner jedoch zu einem tragischen Unfall: Ein Modellsegler mit drei Metern Spannweite traf einen 53-jährigen Mann – laut Hans Hussak ebenfalls ein Modellpilot – am Kopf. Er erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die Polizei geht davon aus, dass eine starke Windböe das Modellflugzeug außer Kontrolle geraten ließ. Sie ermittelt nun wegen fahrlässiger Tötung. Laut einer Sprecherin dauern die kriminaltechnischen Untersuchungen und Zeugenvernehmungen noch an.

Große Betroffenheit

Unter den Mitgliedern der Interessengemeinschaft ist die Betroffenheit sehr groß, sagt Hans Hussak. Er selbst sei „total fertig“. Dennoch denke er nicht, dass an den Vorgaben für Modellflieger grundsätzlich etwas geändert werden müsse. Er halte den Unfall für einen „tragischen Einzelfall“. Die Hobbypiloten seien in aller Regel sehr vorsichtig und hielten sich an Vorgaben wie beispielsweise, dass sich alle auf eine gemeinsame Richtung einigen, um Zusammenstöße zu vermeiden. Die erfahrenen Modellflugsportler hätten dabei stets ein Auge auf Neulinge. „Wenn das Modellflugzeug eines Anfängers rumgautscht, dann hilft man ihm und gibt Tipps beim Landen“, berichtet Hans Hussak. Zudem werde – außer beim Starten und Landen – weit vor dem Hang geflogen, so dass Spaziergänger nicht gefährdet seien. Ein Problem stelle allerdings dar, dass die Bäume am Hang des Grünen Heiners immer höher würden. Dadurch verkleinere sich die mögliche Landefläche, wodurch sich der Landevorgang erschwere. „Aber wir gewöhnen uns daran“, meint Hans Hussak. Einstige Bedenken einiger Hobbypiloten, dass der Bau des Windrads vor knapp 13 Jahren die Luftströmungen gefährlich verändern könnte, hätten sich nicht bestätigt. „Das Windrad stört uns überhaupt nicht.“

2012 wurden acht kleinere Unfälle gemeldet

Der Sprecher des Deutschen Modellflieger Verbandes (DMFV) Tom Wellhausen geht ebenfalls davon aus, dass der Unglücksfall keine strengeren Regelungen nach sich ziehen wird. „Der Unfall auf dem Grünen Heiner ist ein absoluter Einzelfall“, sagt er. Die Zahl der Unfälle mit Personenschäden habe sich in den vergangenen Jahren stets im einstelligen Bereich bewegt. 2012 habe es acht gemeldete Vorkommnisse gegeben. „Dabei handelte es sich um Prellungen, eine Platzwunde sowie eine Schnittwunde – und das bezogen auf fast 80 000 DMFV-Mitglieder“, so Wellhausen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bewertet den Grünen Heiner auf Nachfrage als sicheren Standort für den Modellsegelflug. Eine Aufstiegserlaubnis für das Gelände sei beim Regierungspräsidium nicht beantragt worden, „wohl deshalb, weil an diesem Standort nur erlaubnisfreie Flug-modelle betrieben werden“, so die Presse-referentin Nadine Hilber (siehe Kasten). Eine Einschätzung, ob strengere Richtlinien geschaffen werden müssten, könne seitens der Verwaltungsbehörde nicht gegeben werden. Dies sei Aufgabe des Gesetzgebers. Da am Grünen Heiner nur leichtere und unmotorisierte Modelle starten dürften, seien die Vorgaben bereits recht eng. „Noch strengere Reglementierungen würden bedeuten, dass dort gar keine Modellflieger mehr starten dürften“, sagt Hilber.

Bestimmungen für Modellflieger

Genehmigung
: Laut dem DMFV-Justiziar Carl Sonnenschein ist die Nutzung des Luftraums für Modellflugzeuge grundsätzlich erlaubt, solange niemand gefährdet oder belästigt wird. Eine luftrechtliche Genehmigung werde nur benötigt, wenn das Modell schwerer als fünf Kilogramm ist oder mit einem Verbrennungsmotor in geringerer Entfernung als 1,5 Kilometer zu einem Wohngebiet betrieben wird. Schwerere Flieger bis zu 25 Kilogramm dürfen ausschließlich auf genehmigten Modellfluggeländen starten, von denen es im Regionalverband Stuttgart rund 45 gibt. Aufstiegserlaubnisse erteilt das Regierungspräsidium Stuttgart. Eine Lizenz, genannt Steuererschein, wird benötigt, wenn Modelle schwerer als 25 Kilogramm sind.

Versicherung
: Halter eines Flugmodells sind dazu verpflichtet, eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sach- oder Personenschäden, die durch Modellflugzeuge verursacht werden, übernehmen private Haftpflichtversicherungen in der Regel nicht. Mitglieder des DMFV oder des Deutschen Aero Clubs sind über ihre Verbände versichert.