Es geht um Vorwürfe aus den Jahren 2010 und 2011, Anklage wurde im Jahr 2015 erhoben, Prozessbeginn war im Februar des vergangenen Jahres. 45 Tage lang wurde verhandelt, 45 Zeugen wurden vernommen – zwei davon audiovisuell in Polen – und 170 Urkunden ausgewertet.
Der Landwirt hat 13 Vorstrafen – und kaufte „im Unverstand“ neues Land
Am Ende stehen für die Angeklagten, ein Ehepaar aus Grafenau (Kreis Böblingen), Schuldsprüche: Sie werden wegen Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, Bankrotts und unerlaubten Umgangs mit Abfällen verurteilt. Dennoch verhängt das Gericht unterschiedliche Strafen: Der Mann wird zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, die Frau zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Sie muss zudem 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 600 Euro an die Evangelische Gesellschaft bezahlen.
Wegen der rechtsstaatswidrig langen Verfahrensdauer gelten bei beiden Angeklagten jedoch fünf Monate der jeweiligen Strafe bereits als verbüßt. Als Begründung für die unterschiedliche Beurteilung führt das Gericht am Mittwoch an, dass der Mann bereits 13 Vorstrafen im Register stehen hat und zudem die dominierende Rolle bei den Vorfällen spielte. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten vier Jahre Haft, für die Frau zwei Jahre und acht Monate gefordert.
Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Kartoffeln schälen bis zur Bewusstlosigkeit
„Wir haben es in diesem Prozess mit den Schattenseiten der Globalisierung zu tun und haben Arbeitsmigration hautnah erlebt“, beschreibt der Vorsitzende Richter Necker die Erfahrungen der Kammer. Die Angeklagten hätten in gravierender Weise gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen und in einer eigenen Welt ohne normale Gesetze gelebt. Die Unterbringung der polnischen Hilfsarbeiter in einem „Abbruchhaus“ sei weit unter dem Niveau von Obdachlosen gewesen. Zudem hätten die Angeklagten ein rücksichtsloses Gewinnstreben an den Tag gelegt und den Arbeitern an manchen Tagen Stundenlöhne von nur zwei Euro bezahlt. Bisweilen sei nicht einmal dieser Hungerlohn ausgezahlt worden.
Zwei Euro Stundenlohn, 19 Stunden Arbeit am Tag
„Eine besondere Tragik bekommt der Fall, weil die Angeklagten trotz zahlreicher Gesetzesverstöße unternehmerisch auf ganzer Linie gescheitert sind“, so Necker. Meist habe das Ehepaar von der Hand in den Mund gelebt, der Mann habe „im Unverstand“ immer weiter Ackerland gekauft. „Er wollte offenbar der größte Kartoffelbauer in der Gegend werden“, sagt der Vorsitzende Richter.
Verurteilt wird das Bauernehepaar wegen Menschenhandels in vier Fällen, angeklagt waren sie in mehr als 20. In diesen vier Fällen seien Arbeiter wegen der nicht mehr auszuhaltenden Umstände heimlich vom Hof geflüchtet und hätten auf ihr ausstehendes Gehalt – Beträge zwischen 1500 und 6800 Euro – verzichtet. „Der Angeklagte hatte es sich angewöhnt, den Lohn erst bei der Abreise zu zahlen, um vorzeitige Heimfahrten zu vermeiden“, sagt Necker. Während des Aufenthalts habe er nur Vorschüsse und Essensgeld in Höhe von 25 Euro pro Woche ausbezahlt. Dafür seien Arbeitszeiten von mindestens elf Stunden pro Tag verlangt worden, bisweilen auch 15 oder 19 Stunden. Laut der Staatsanwaltschaft mussten die Arbeiter teilweise „bis zur Grenze der Bewusstlosigkeit“ Kartoffeln schälen.
„Atmosphäre von Angst und Schrecken“
„Auf dem Hof herrschte eine Atmosphäre von Angst und Schrecken“, erklärt der Richter am Mittwoch. Dazu beigetragen habe auch ein ehemaliger Arbeiter und Kickboxer, der unter dem Namen „Dentista“ (Zahnarzt) bekannt war. „Er wurde in den Jahren vor 2010 gerufen, wenn Arbeiter körperlich diszipliniert werden mussten. Das hat sich rumgesprochen und noch Jahre später Wirkung gezeigt“, sagt Necker.
In 19 Fällen wird das Ehepaar wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verurteilt, angeklagt waren sie einstmals in mehr als 80 Fällen mit einem Gesamtschaden von 1,2 Millionen Euro. Als erwiesen sieht das Gericht nunmehr einen Schaden von rund 255 000 Euro an nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen an.
Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.