Ein Fall von moderner Sklaverei: Die Arbeiter wohnten im Abbruchhaus, mussten bis zu 19 Stunden am Tag faule Kartoffeln schälen, die dann zu Kartoffelsalat verarbeitet wurden. Geld? Gab es dafür kaum. Jetzt hat das Landgericht Stuttgart die Verantwortlichen verurteilt.

Grafenau/Sindelfingen - Als langjähriger Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafkammer ist Günter Necker der Blick in menschliche Abgründe nicht fremd. Insofern hat es durchaus eine besondere Bedeutung, als der Vorsitzende der sechsten Großen Strafkammer am Landgericht Stuttgart bei der Urteilsverkündung am Mittwoch erklärt: „Das ist eine der größten Schauergeschichten, die ich während meiner Dienstzeit in einem Gerichtssaal gehört habe.“ Bekannt wurde der Fall als „Menschenhandel auf dem Bauernhof“, und es ist wohl nicht übertrieben zu sagen: Es war ein Mammutverfahren.