Möglicher Standort in Ludwigsburg Fragen und Antworten zur Lea

Sigmaringen: Flüchtlinge aus der Ukraine warten an der Hauptpforte der Landeserstaufnahmeeinrichtung. Kommt eine solche Einrichtung auch nach Ludwigsburg? Foto: dpa/Felix Kästle

Dass die Landesregierung eine Fläche für eine Landeserstaufnahmeeinrichtung im Gleisbogen zwischen Ludwigsburg, Asperg und Tamm ins Auge gefasst hat, erregt die Gemüter. Was muss man zu dem Thema wissen?

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Dass einmal eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (Lea) auf dem Grünzug Schanzacker zwischen Ludwigsburg, Asperg und Tamm gebaut wird, ist noch lange nicht spruchreif. Das zuständige Ministerium der Justiz und für Migration prüft. Dies geschehe „ergebnisoffen“, hieß es von Beginn an. Wann aber ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Wer würde in einer Lea überhaupt unterkommen?

 

Wir haben wichtige Fragen und Antworten zu dem Thema.

Was ist eine Lea – und wie werden Flüchtlinge verteilt? Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg sind, wie der Name sagt, die erste Anlaufstelle für Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl suchen. Dort werden sie registriert und medizinisch untersucht. Koordiniert werden Aufnahme, Unterbringung und Verteilung im Land vom Regierungspräsidium in Karlsruhe.

Von den Landeserstaufnahmeeinrichtungen werden die Asylsuchenden auf die Land- und Stadtkreise verteilt, wo sie in der sogenannten vorläufigen Unterbringung bleiben, bis ihr Asylverfahren beschieden ist, längstens jedoch zwei Jahre.

Die Verteilung geschieht nach einem Bevölkerungsschlüssel. Für die sogenannte Anschlussunterbringung sind die Kommunen zuständig. Wie sie das bewerkstelligen, entscheiden sie selbst.

Was ist der Unterschied zu einer EA? Neben den Leas gibt es weitere Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (EA). Eine solche soll beispielsweise in Kornwestheim im Kreis Ludwigsburg entstehen. Diese Einrichtungen sind „ergänzend zur reinen Unterbringung von Personen – inklusive der Unterbringung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge – in der Erstaufnahme“, teilt das Justizministerium mit. Im Gegensatz zu den Leas werden in den EAs keine „Verfahrensfunktionalitäten“ geklärt oder angeschoben. Dass man generell an dem System festhalten möchte, hat sich die aktuelle Landesregierung in ihren Koalitionsvertrag geschrieben.

Gibt es Kritik an dem System? Ja, immer mal wieder. Menschrechtler bemängeln etwa, dass Grundrechte der Lea-Bewohner massiv beschnitten würden und Kontrollen unverhältnismäßig seien. Ein weiterer Kritikpunkt: Viele Bewohner müssten viel länger als vorgesehen in den Einrichtungen wohnen. Dass sich die Asylsuchen dazu verpflichten, in der Lea zu wohnen, und den Landkreis nicht verlassen dürfen, begründet die Politik damit, dass die Menschen „problemlos zu erreichen sein“ müssten.

Wo gibt es schon jetzt Leas in Baden-Württemberg? Das generelle Aufnahmeverfahren geht zurück auf einen Beschluss, die „Standortkonzeption“, den der Ministerrat im Jahr 2016 gefasst hat. Damit wurde das „1+4-System“ mit einem zentralen Ankunftszentrum mit „Verfahrensstraße“ in Heidelberg sowie jeweils einer Lea in jedem Regierungsbezirk verankert. Dementsprechend gibt es diese Einrichtungen derzeit in Ellwangen, Freiburg, Karlsruhe und Sigmaringen. Vom Ankunftszentrum in Heidelberg unterscheiden sie sich im Grunde nicht.

Warum braucht es überhaupt eine neue Landeserstaufnahmestelle? Nach Angaben des Justizministeriums sind im vergangenen Jahr in Summe etwa 178 000 Flüchtlinge in Baden-Württemberg untergekommen. Ein Ende des Zustroms ist nicht in Sicht: Im Januar und Februar lagen die Zugänge im Vergleich zu den Jahren 2017 bis 2022 in etwa doppelt so hoch. Neben Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine nimmt auch die Zahl der Menschen weiter zu, die aus Afghanistan, Syrien oder dem Iran kommen.

Hinzu kommt: Die Unterkunft in Ellwangen hätte eigentlich Ende des vergangenen Jahres dichtmachen sollen – das wollten zumindest Teile des dortigen Gemeinderats so. Auf dem ehemaligen Kasernengelände sollen Wohnungen gebaut werden. Weil das Land aber dringend Kapazitäten braucht, gab es ein Tauziehen mit der Stadt und dem Ostalbkreis. Am Ende einigte man sich darauf, den Betrieb bis Ende 2025 fortzusetzen. Der Ludwigsburger Oberbürgermeister Matthias Knecht fordert zwar, dass Ellwangen weiterbetrieben werden muss. Ob er damit Gehör findet, ist aber fraglich.

Welche Standorte sind neben Ludwigsburg sonst noch im Gespräch? Im Regierungsbezirk Stuttgart ist eine weitere Option das Kreiskrankenhaus in Böblingen, das zum Klinikenverbund Südwest gehört. Auf dem ehemaligen Flugfeld entsteht derzeit Ersatz für die Klinik, geplante Eröffnung ist 2025. Für das Gelände, auf das auch Wohnbau-Investoren ein Auge geworfen haben, spricht, dass nicht auf der grünen Wiese – wie in Ludwigsburg – gebaut werden müsste und die Infrastruktur vorhanden ist.

Im Gespräch war zudem das leer stehende Logistikzentrum des Versandhauses Bader in Pforzheim. Diesen Vorschlag lehnte der Gemeinderat am Dienstag aber ab. Der Ludwigsburger Oberbürgermeister Knecht geht im Übrigen davon aus, dass das Land mindestens drei neue Leas plant.

Bis wann und auf welcher Grundlage fällt die Entscheidung? Die Ludwigsburger Landtagsabgeordnete Silke Gericke (Grüne) hat Ministerin Marion Gentges (CDU) einen umfassenden Fragenkatalog zur Prüfung des Standorts Schanzacker geschickt, den Gentges auch beantwortet hat. Derzeit könne zum zeitlichen Ablauf „noch keine belastbare Aussage getroffen werden“, heißt es in dem Schreiben. Die Prüfung werde in den „kommenden Wochen und Monaten“ erfolgen. Geplant ist eine Machbarkeitsstudie, die unter anderem Fragen zur Erschließung, zum Umwelt- und Naturschutz sowie zum Planungs- und Baurecht beantworten soll.

Wer entscheidet am Ende überhaupt über eine neue Landeserstaufnahmeeinrichtung? So richtig klar ist das nicht. „Das Einverständnis der Standortkommune ist grundsätzlich keine Voraussetzung für die Nutzung einer Liegenschaft als Landeserstaufnahmeeinrichtung“, heißt es in dem Schreiben von Marion Gentges. Bislang habe man sich aber immer mit den jeweiligen Kommunen und Landkreisen geeinigt. Eine Lea habe man in keiner Kommune „gegen den Mehrheitswillen des örtlichen Gemeinderats in Betrieb genommen“. Auch das jüngste Nein aus Pforzheim wolle man berücksichtigen, heißt es.

Was passiert, wenn sich eine Kommune wirklich querlegt, ist unklar, da es ein solches Szenario offenbar bislang nicht gegeben hat. Die Ludwigsburger Verwaltung geht davon aus, dass sie zumindest das nötige Planungs- und Baurecht für die Gebäude der Lea schaffen muss. Dabei hat der Gemeinderat ihrer Meinung nach das letzte Wort.

Was ist das sogenannte Lea-Privileg? Das sogenannte Lea-Privileg besagt, dass Kommunen, die eine Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge beherbergen, weniger oder gar keine zusätzlichen Flüchtlinge mehr vom Land zugewiesen bekommen. Der Ludwigsburger Landrat Dietmar Allgaier (CDU) pochte beispielsweise von Anfang an darauf, dass nicht nur Ludwigsburg, Asperg und Tamm, sondern der ganze Landkreis von Ausnahmen profitieren müssten. Das Justizministerium macht zu diesen Forderungen bislang keine Angaben und verweist lediglich auf die „technischen und wirtschaftlichen“ Prüfungen, diese stünden erst einmal im Vordergrund.

Wurde es rund um die Leas unsicherer? Ende Januar gab es mehrere schwere Auseinandersetzung in der Lea in Freiburg. Innerhalb von 15 Stunden rückte die Polizei gleich fünfmal an, um die Situation zu beruhigen. Streitigkeiten und Prügeleien zwischen den Bewohnern – auch in anderen Einrichtungen im Land – sind keine Seltenheit, wobei diese vor allem Ressourcen bei der Polizei binden, aber natürlich auch Auswirkungen auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung haben. In Ellwangen ist nach der Eröffnung der dortigen Lea im Jahr 2015 die Zahl der Straftaten deutlich angestiegen, vor allem Körperverletzungen, Sachbeschädigung, Beleidigung und (Laden-)Diebstähle.

Matthias Knecht fordert deshalb, nicht zu dramatisieren, aber die Sicherheitsaspekte genau zu prüfen. Der Standort Heidelberg zeige beispielsweise „positivere Entwicklungen“, was das Thema Sicherheit angehe.

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