Ende 2017 werden landesweit alle Notariate geschlossen. Schon zuvor werden die Grundbuchämter in Vaihingen und Möhringen abgezogen. Künftig kümmert sich das Grundbuchamt am Amtsgericht Böblingen um die Grundbuchangelegenheiten.

Vaihingen/Möhringen - Bis zum Ende des kommenden Jahres werden sämtliche Notariate in Baden-Württemberg geschlossen. Auch in Möhringen und Vaihingen wird es ab dem Jahr 2018 vor Ort keine Notare in Staatsdiensten mehr geben. Was die drei in Möhringen tätigen Bezirksnotare, davon zwei in Teilzeit, sowie der in Vaihingen tätige Bezirksnotar und eine Notarvertreterin – beide in Vollzeit – künftig beruflich machen werden, ist aktuell noch nicht spruchreif. „Man hat als Notar drei Möglichkeiten“, sagt Monika Honisch, die dienstaufsichtsführende Notarin in Möhringen: Man könne als Sachbearbeiter an eines der landesweit 13 Grundbuchämter, als Nachlass- und Betreuungsrichter zum Amtsgericht wechseln oder als freiberuflicher Notar tätig werden. Für sich persönlich schließt die Notarin Monika Honisch die letzte Möglichkeit allerdings aus.

 

Die Reform wurde im Juli 2010 beschlossen

Die Notariats- und Grundbuchamtsreform, die im Juli 2010 vom baden-württembergischen Landtag beschlossen wurde, ist bereits in vollem Gange. „Im dritten Quartal dieses Jahres erfolgt in Vaihingen und Möhringen der Abzug des Grundbuchamts“, sagt Hans-Peter Rumler, der Präsident des Amtsgerichts Stuttgart. „In den ersten zwei Quartalen wird sich für die Bürger aber nichts verändern“, verspricht er. Die Mitarbeiter der Notariate müssen indes schon die Grundakten nach einem ausgeklügelten System für den Umzug ins Grundbuchzentralarchiv nach Kornwestheim vorbereiten. „Das ist eine sehr aufwendige Angelegenheit“, sagt Rumler.

Nach der Auslagerung der bei den Notariaten in Möhringen und Vaihingen angesiedelten Grundbuchämter müssen die Stuttgarter Filderbürger ihre Grundbuchangelegenheiten künftig am Amtsgericht Böblingen an der Otto-Lilienthal-Straße erledigen.

Grundbuchangelegenheiten nehmen viel Zeit in Anspruch

Auch wenn die Schließung der Notariate erst zum 31. Dezember 2017 erfolgt, ist mit personellen Veränderungen schon vorher schon zu rechnen. „Die Grundbuchangelegenheiten machen bisher einen großen Anteil der notariellen Arbeit aus“, so der Amtsgerichtspräsident. Bis zu 30 Prozent der Arbeitskraft eines Notariats seien durch Grundbuchangelegenheiten gebunden. Wenn diese Aufgaben in der zweiten Jahreshälfte wegfallen, werde bei „den angestellten Mitarbeitern sicher ein Abzug erfolgen“.

Im württembergischen Rechtsgebiet des Südwestens sind die Kommunen für die Unterbringung der Notariate zuständig, wie Steffen Ganninger, Sprecher des baden-württembergischen Justizministeriums, auf Anfrage der StZ erklärt. Die Kommunen erhalten dafür vom Land eine Entschädigung, die sich an der Einwohnerzahl orientiert. So hat die Stadt Stuttgart zuletzt im Jahr 2015 Entschädigungsleistungen für das Notariat Möhringen in Höhe von 16 153 Euro erhalten, für das Notariat Vaihingen wurden der Stadt vom Justizministerium 23 701 Euro überwiesen.

Die größte Strukturreform des Justizministeriums

In der Geschichte der baden-württembergischen Justiz ist die Grundbuchamts- und Notariatsreform die bislang größte Strukturreform. Rund 3000 Personen sind von der Reform betroffen. Das ist rund ein Fünftel aller Mitarbeiter der baden-württembergischen Justiz. Im Südwesten wurden im Unterschied zu allen anderen Bundesländern in der Vergangenheit alle notariellen Dienstleistungen, teilweise aber auch die Aufgaben des Nachlass- und Betreuungsgerichts sowie der Grundbuchämter, durch beamtete Notarinnen und Notare wahrgenommen. Dieses System wird sich bis zum 1. Januar 2018 nun grundlegend ändern.

Die beiden Amtsgerichtsbezirke Stuttgart und Bad Cannstatt, denen eine gewisse Anzahl von Notaren zugeordnet ist, decken künftig auch die beiden Bezirke Vaihingen und Möhringen mit ab. Wo im Gerichtsbezirk die Notarinnen und Notare künftig aber ihren Sitz haben werden, steht laut Steffen Ganninger bislang noch nicht fest.

Es gibt einen leichten Zuwachs bei den Notaren

Im Bezirk des Amtsgerichts Stuttgart sind derzeit 42 Notarinnen und Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung sowie Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare bestellt. Sie werden zum 1. Januar 2018 ergänzt um eine Notarin und einen Notar zur hauptberuflichen Amtsausübung. Beide sind bisher als Notare im Landesdienst tätig.

Im Bezirk des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt sind derzeit sieben Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung und Anwaltsnotare bestellt. Sie werden zum 1. Januar 2018 ergänzt um eine weitere Notarin zur hauptberuflichen Amtsausübung. Auch sie ist laut dem Justizministerium bisher Notarin im Landesdienst.