Der Stadtseniorenrat informiert einmal im Monat über Vorsorge für Krankheit und Alter.

Möhringen - Ein fiktiver Fall: Peter Schmidts Mutter ist 85 Jahre alt, schwer gestürzt und hat sich dabei eine Hirnblutung zugezogen. Sie liegt im Koma. Der Arzt am Telefon fragt, ob es eine Patientenverfügung gibt. Es geht um künstliche Ernährung und Organspende. Schmidt ist überfordert: Er wohnt beruflich bedingt seit Jahren in Hamburg und kommt nur noch selten nach Stuttgart. Er fragt sich: Was hätte meine Mutter gewollt?

 

„Als Patient haben Sie das Recht, über Fragen ihrer Gesundheit selbst zu entscheiden“, sagt Ingrid Schulte. Sie ist die Möhringer Delegierte des Stadtseniorenrats. „Für den Fall, dass ich diese Entscheidungen nicht mehr treffen kann, sollte ich so früh wie möglich vorgesorgt haben.“ Am vergangenen Dienstag ist Schulte ins Möhringer Bürgerhaus gekommen. Einmal im Monat macht sie das, um mit Interessierten über Patientenverfügungen, Vorsorge- und Generalvollmachten zu sprechen.

„Eine Patientenverfügung bedeutet keinen generellen Behandlungsverzicht“, sagt Schulte. Gibt es also nach einem Sturz die Chance auf Genesung, werden die Patienten selbstverständlich behandelt. Ist jedoch wahrscheinlich, dass der Patient nicht mehr genesen wird und er sich selbst nicht äußern kann, ist eine Patientenverfügung empfehlenswert. Mit ihr kann festgelegt werden, ob zum Beispiel eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr vom Arzt angeordnet werden soll oder nicht. Auch eine künstliche Beatmung kann ausgeschlossen werden. „Wir sagen aber ganz klar: Demenz ist kein Grund zu sterben“, erklärt Schulte.

Betreuungsverein Vaihingen als helfende Instanz

Die Frage, wer als Vertrauensperson geeignet ist,und somit dank einer Verfügung Entscheidungen treffen kann, muss gut überlegt sein. „Wenn ich kein wirkliches Vertrauen zu der Person habe, begebe ich mich unter Umständen in Gefahr“, sagt die Frau vom Stadtseniorenrat.

Eine weitere Möglichkeit zur Vorsorge ist die Vorsorgevollmacht. „Glücklich ist der, der Kinder hat. Aber manchmal sind nicht alle Kinder gut geraten“, sagt Schulte. Daher ist die Entscheidung, wer vertretend bei Behörden, Versicherungen oder Banken vorspricht und die Angelegenheiten regelt, zum Teil recht schwierig. In dem Vordruck des Stadtseniorenrats gibt es deshalb auch die Möglichkeit, eine Person auszuschließen. „Wenn ich zum Beispiel absolut nicht will, dass mein Schwiegersohn Zugriff auf meine Konten erlangt, lässt sich das eintragen“, sagt Schulte.

Wer sich frühzeitig um einen Bevollmächtigten kümmert, entgeht im Zweifelsfall auch einem gesetzlichen Betreuer. „Aber ich muss mit meiner Vertrauensperson genau absprechen, was ich von ihr möchte. Ich kann sie nicht im Geheimen eintragen“, sagt Schulte. Für den Fall, dass man niemanden findet, der sich bereit erklärt, die Vollmachten zu übernehmen, empfiehlt Schulte den Betreuungsverein in Vaihingen. „Dort gibt es speziell geschulte Betreuer, die bevollmächtigt werden können, wenn es nicht mehr geht“, sagt Schulte.

General- und Versorgevollmacht muss über den Tod hinaus gültig sein

Für Immobilienbesitzer oder falls ein größeres Barvermögen auf dem Bankkonto liegt, rät Schulte den Gang zum Notar. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, kann eine Generalvollmacht helfen. Diese geht über eine Vorsorgevollmacht hinaus und gilt nicht nur bei einem Notfall.

Grundsätzlich gilt für die Generalvollmacht und die Versorgevollmacht, dass sie über den Tod hinaus gültig sein müssen. „Im Zweifel kommt ihre Vertrauensperson sonst nicht an das Geld für die Beerdigung“, erklärt Schulte.