Das 700 Quadratmeter große Gebäude kann gebaut werden. Es gibt aber Kritik.

Mönsheim - Macht ein Drogeriemarkt in Mönsheim Sinn? Nachdem ein Gutachten im Rahmen eines interkommunalen Nahversorgungskonzepts, das vom Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu in Auftrag gegeben worden war, dies bejaht hatte, setzte die Gemeinde ein Bebauungsplanverfahren in Gang. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit im Herbst 2018 und der nochmaligen Offenlage im Winter befassten sich die Gemeinderäte nun ein weiteres Mal mit den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Neben dem bestehenden Discounter Lidl unterhalb des Wohngebietes Gödelmann möchte ein Investor auf 700 Quadratmetern einen Drogeriemarkt errichten. Schon im Vorfeld gab es Diskussionen um das Projekt. „Ich sehe persönlich keinen Bedarf, beste Ackerfläche zu opfern“, sagte Simone Reusch von der Bürgerliste Mönsheim (BLM). Sie hatte sich auch für vogelfreundliches Glas und insektenfreundliche Beleuchtung eingesetzt. Letzteres wurde im Bebauungsplan festgeschrieben. Außerdem muss nachts die Beleuchtung der Werbeanlagen ausgeschaltet werden. Ihr Fraktionskollege Joachim Baumgärtner sagte, er habe weiterhin „Bauchgrimmen“, denn man schiebe mit einem neuen Markt die Kaufkraft zwischen den Gemeinden hin und her. „Und ich finde es immer noch schade, dass man das Gebäude nicht doppelstöckig macht“, fügte er hinzu. Baumgärtner hatte schon früher gefordert, die überbaute Fläche besser zu nutzen, indem über dem Markt beispielsweise Wohnungen gebaut werden, wie das anderswo schon der Fall sei. „Der Investor hat klar gesagt, dass er das nicht möchte“, antwortete der Bürgermeister Thomas Fritsch darauf. Baumgärtner und Reusch stimmten schließlich gegen den Bebauungsplan „Drogeriemarkt Gödelmann“.

Kritik: Der Markt werde nicht benötigt

Neben 22 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Behörden gab es auch zwei von Privatleuten. Der Markt werde nicht benötigt, weil es in der Umgebung, etwa in Heimsheim und Rutesheim, schon Drogeriemärkte gebe, hieß es darin. Auch werde durch den Markt eine zusätzliche Verkehrsbelastung im Ort befürchtet. Es werde auch nicht berücksichtigt, dass laut interkommunalem Gutachten im nur drei Kilometer entfernten Wiernsheim ebenfalls ein Drogeriemarkt gebaut werden könne. Es bestehe offensichtlich gar kein Interesse, gemeinsam Lösungen für die Zukunft innerhalb des Gemeindeverbands Heckengäu zu suchen, heißt es in einer Stellungnahme. Und weiter: „Stattdessen gibt es offensichtlich nur einen Wettbewerb zwischen den Gemeinden, wer die meisten und größten Supermärkte hat. Um dies zu erreichen, scheinen dann alle Mittel recht zu sein, um für die Handelsketten möglichst ideale und kostengünstige Standorte anbieten zu können.“

Die Gemeinden Mönsheim und Wiernsheim hatten Anfang des Jahres vertraglich vereinbart, dass zur Sicherung der Grundversorgung, in diesem Fall mit Drogeriewaren, ein Drogeriemarkt sowohl in Mönsheim als auch in Wiernsheim gegenseitig mitgetragen werde.

Investor kann Baugesuch einreichen

Für das Vorhaben muss die Gemeinde Mönsheim 30 530 Punkte von ihrem mit 60 000 Punkten gefüllten Ökokonto abziehen, hat das Amt für Baurecht und Naturschutz beim Enzkreis festgelegt. Die Gemeinde plant außerdem, eine Trockenmauer im Angerstal zu sanieren. Gemeinderat Baumgärtner sprach sich dafür aus, den Öko-Ausgleich durch Reaktivierung von Streuobstflächen in der Nähe des künftigen Drogeriemarktes herzustellen. „Das Angerstal ist zwar eine gute Sache, aber es liegt halt ganz woanders“, sagte er. Walter Knapp (Freie Wählergemeinschaft) wies darauf hin, dass durch Grünstreifen, Büsche und Bäume auf dem Gelände des künftigen Marktes schon einiges für den Ausgleich getan werde. „Was mich wundert, ist, dass fast keine neuen Parkplätze geschaffen werden müssen“, fügte er hinzu. Das heiße doch, dass der jetzige Parkplatz wohl zu groß dimensioniert gewesen sei, sagte er mit Blick auf die Fläche beim Lidl-Markt.

Nachdem der Gemeinderat sein Plazet für den Bebauungsplan „Drogeriemarkt Gödelmann“ gegeben hat, kann der Investor sein Baugesuch einreichen. Bevor der Bebauungsplan in Kraft treten kann, muss allerdings das Landratsamt Enzkreis noch die 3. Änderung des Flächennutzungsplans, wie sie jetzt von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Heckengäu beschlossen wurde, genehmigen.