Das Landgericht Stuttgart überprüft, ob gegen einen 54-Jährigen aus Mötzingen die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden muss. Für die Tötung seiner Mutter saß er 13 Jahre in Haft.

Mötzingen/Stuttgart - Seit Mitte Oktober untersucht die 19. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart in einem auf vier Monate angelegten Prozess, ob gegen einen 54-jährigen Mötzinger die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden muss: Darf er auf freien Fuß gesetzt werden oder muss er als gemeingefährlich weiter weggesperrt werden?