2007 hatte ein Mötzinger Künstler seine Mutter erschlagen und saß dafür 13 Jahre im Gefängnis. Im Anschluss wurde lange verhandelt, ob er weiter in Haft bleiben muss. Nun hat das Landgericht gegen ihn die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt.

Nach fünf Monaten Verhandlungsdauer und 14 Prozesstagen hat die 19. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts das Urteil gegen einen Mötzinger Skulpturenkünstler verkündet: Sie verhängte gegen den 54-Jährigen, der im Jahr 2007 seine Mutter mit einem Bildhauerschlegel erschlagen hat, die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Das Gericht hielt den Mann noch immer für die Allgemeinheit gefährlich, dies sei höher einzustufen als sein Recht auf Freiheit. Damit bleibt der Mötzinger auf unbestimmte Zeit in Haft. Es muss jedoch jedes Jahr überprüft werden, ob die Voraussetzungen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung noch vorliegen.