Vor einer Woche hat das Landgericht Regensburg den Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath freigesprochen, doch der will nun gegen das Urteil vorgehen. Denn das Gericht hatte den 57-Jährige sehr wohl für schuldig befunden, seine Frau misshandelt zu haben.

Vor einer Woche hat das Landgericht Regensburg den Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath freigesprochen, doch der will nun gegen das Urteil vorgehen. Denn das Gericht hatte den 57-Jährige sehr wohl für schuldig befunden, seine Frau misshandelt zu haben.

 

Regensburg - Gibt es einen guten und einen schlechten Freispruch? Für Gustl Mollath schon. Er will sich gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg wehren, das in ihm einen Gewalttäter sieht. Ob er damit durchkommt, ist fraglich.

Eine Woche nach seinem Freispruch legte der langjährige Psychiatrie-Insasse Mollath Revision gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg ein. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung. Ob die Revision statthaft und begründet ist, ist fraglich. Darüber muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden.

Das Landgericht Regensburg hatte zwar die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung als nicht erwiesen angesehen, den 57-Jährigen aber für schuldig befunden, seine Ex-Frau misshandelt zu haben.

Er wurde freigesprochen, da das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren nicht höher ausfallen durfte als im ersten Prozess - dort war Mollath wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und gegen seinen Willen in die Psychiatrie eingewiesen worden

Mollath hatte bereits kurz nach dem Urteil erklärt, er wolle den Vorwurf der Misshandlung seiner Ehefrau nicht auf sich sitzen lassen. Dabei hatte er sich auch gegen die Einschätzung des Gerichts gewandt, dass eine wahnhafte Störung vorgelegen haben könnte.

Bundesgerichtshof muss sich mit Revision befassen

Ob die Revision des 57-Jährigen gegen den Freispruch statthaft und begründet ist, hängt unter anderem davon ab, ob Mollath durch die Gerichtsentscheidung in irgendeiner Form belastet wird. Bisher sei ständige Rechtsprechung, dass dies bei einem Freispruch nicht der Fall sei, erklärte der Regensburger Gerichtssprecher.

Das sei aber Sache des Bundesgerichtshofes. Die Revisionsbegründung liegt noch nicht vor. Dazu muss nach Angaben des Sprechers erst die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt werden, was noch einige Wochen dauern kann.

Wie das Regensburger Landgericht bestätigte, hat sich Mollath zudem einen Wahlverteidiger genommen. Das Mandat seiner Pflichtverteidiger sei aber noch nicht zu Ende, da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, sagte der Sprecher. Der 57-Jährige hatte sich mit den Anwälten im Laufe des Prozesses überworfen.

Mollath war erstmals 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen - zu Unrecht, wie er selber fand.

Jahrelang kämpfte er deshalb um Wiederaufnahme des Verfahrens und warf seiner Ex-Frau vor, sie hätte eine Intrige gegen ihn gesponnen. Im August 2013 war Mollath schließlich erfolgreich. Er kam aus dem Bezirkskrankenhaus und das Verfahren wurde neu aufgerollt.