Die Stadt will im Januar mit Stuttgart-21-Gegnern über den besten Ort für die Montagsdemonstrationen diskutieren. Davor stellt sich aber die aktuelle Frage, ob am Vorweihnachtstag wieder vorschriftswidrig vor dem Hauptbahnhof demonstriert wird.

Stuttgart - Wo werden die Stuttgart-21-Gegner heute Abend ihrem Unmut Luft machen? Am zugewiesenen Versammlungsort in der Lautenschlagerstraße – oder erneut, wie bereits am vergangenen Montag, doch wieder auf der Schillerstraße direkt vor dem Hauptbahnhof, was wohl für ein vorweihnachtliches Verkehrschaos sorgen würde? Gewissheit wird letztlich erst die Kundgebung selbst bringen, weshalb die Einsatzkräfte der Polizei auf beide Varianten vorbereitet sind, wie Polizeisprecher Stefan Keilbach erklärt. „Wir werden alles dokumentieren und gegebenenfalls Beweise sichern.“

 

Zu tun hat die Polizei dabei immer noch mit der vergangenen Montagsdemo, die von der Stadtverwaltung wegen der besonderen verkehrlichen Situation in der Vorweihnachtszeit in die Lautenschlagerstraße verlegt worden war. Einige hundert Projektgegner blockierten aber dennoch den Verkehr auf dem Arnulf-Klett-Platz, und auch die geänderte Route für den Demonstrationszug wurde hinterher nicht eingehalten. Gegen etliche Demonstranten wurden daher Platzverweise ausgesprochen, außerdem hat die Polizei einige Teilnehmer wegen verschiedener Straftatbestände angezeigt, unter anderem die Versammlungsleiterin Carola Eckstein von den Parkschützern. Juristische Grundlage dieser Anzeige ist Paragraf 25 des Versammlungsgesetzes, wonach der Leiter einer öffentlichen Versammlung „mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft wird“, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden.

Der Verwaltungsgerichtshof urteilte gegen die S-21-Gegner

Wie berichtet, hat die Stadtverwaltung die letzten Montagsdemos in diesem Jahr mit Hinweis auf die besondere Situation während der stauträchtigen Adventszeit in die Lautenschlagerstraße verlegt. Gegen diese Verfügung waren die Parkschützer zunächst erfolgreich vor das Verwaltungsgericht gezogen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte die Verlegung in zweiter Instanz dann für rechtens erklärt.

Der „Streitwert“ ist angesichts der verbliebenen zwei Montagsdemos in diesem Jahr eher gering, allerdings geht es bei der Standortdiskussion auch um Grundsatzfragen: Der Stadt wäre es recht, wenn die Kundgebung im nächsten Jahr dauerhaft an einem anderem Ort stattfinden würde, nämlich auf dem Marktplatz vor dem Rathaus. Um die angespannte Situation zwischen Verwaltung und Stuttgart-21-Gegnern zu klären, will die Stadt Anfang Januar zum Kooperationsgespräch ins Ordnungsamt einladen, so der Sprecher Sven Matis auf Anfrage: „Der Marktplatz hat als Versammlungsort erste Priorität.“

Das Lager des Widerstands ist in der Standortfrage gespalten

Das Lager der Projektgegner ist in der Frage der Verlegung offenbar tief gespalten. Ein Teil der Aktivisten hält den Marktplatz für eine gute Wahl und einen passenden Ort für die künftigen Kundgebungen gegen Stuttgart 21. Die meisten Projektgegner wollen aber mit allen Mitteln vor dem Hauptbahnhof als Ort des Geschehens bleiben, was sich aktuell auch in der offiziellen Einladung der Parkschützer zur 203. Montagsdemo „gegenüber dem Stuttgarter Hauptbahnhof“ spiegelt: „Jetzt erst recht!“ Was genau mit diesem Satz gemeint ist, wird sich heute Abend zeigen.