Montagsdemo in Waiblingen Widerspruch gegen Corona-Bußgeld hat Erfolg
Für den Teilnehmer eines Montagsspaziergangs zahlt sich seine Hartnäckigkeit nach mehr als anderthalb Jahren aus – dennoch hätte er sich einen anderen Ausgang gewünscht.
Für den Teilnehmer eines Montagsspaziergangs zahlt sich seine Hartnäckigkeit nach mehr als anderthalb Jahren aus – dennoch hätte er sich einen anderen Ausgang gewünscht.
Die Coronapandemie und ihre Folgen sind seit einiger Zeit nahezu aus dem Alltag der meisten Menschen verschwunden. Dennoch kommt es vor, dass die damaligen Ereignisse Nachwirkungen haben – am Freitag etwa hat sich das Amtsgericht Waiblingen mit einem solchen Fall auseinandergesetzt. Ein Mann aus Korb hatte sich gegen ein 350-Euro-Bußgeld wegen der Teilnahme an einer Corona-Demonstration zur Wehr gesetzt – letztlich mit Erfolg.
Im Januar 2022 hatte er an einem Montagsspaziergang in Waiblingen teilgenommen. Diese hatte die Stadt per „Allgemeinverfügung Versammlungsverbot“ jedoch seit Heiligabend 2021 verboten. Gegen die Menschen, die sich dennoch zu einer Demonstration gegen die Anti-Corona-Maßnahmen versammelten, wurden Bußgelder verhängt. 350 Euro sollte der Korber zahlen, plus Gebühren. Dagegen legte er Widerspruch ein, scheiterte damit vor dem Amtsgericht – und blieb trotzdem hartnäckig. Er legte mit seinem Anwalt Rechtsmittelbeschwerde ein, das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ließ das Amtsgericht tatsächlich neu verhandeln.
Im Wesentlichen hatte das OLG zwei Punkte bei der früheren Waiblinger Entscheidung gerügt: Einerseits hätte das Gericht damals noch eindeutiger feststellen müssen, dass der Mann damals tatsächlich Teilnehmer der Demonstration war. Andererseits, so ist dem Urteil zu entnehmen, hätte es die Allgemeinverfügung der Stadt auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen müssen.
Die Richterin am Amtsgericht, Figen Basoglu-Waselzada, merkte zwar an, dass sie persönlich überzeugt sei, dass der Korber sich an dem verbotenen Montagsspaziergang beteiligt hatte. Deutlich mehr als anderthalb Jahre später stellte vor allem die zweite große Frage das Amtsgericht vor eine gewaltige Herausforderung. Zwar hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart schon im Frühjahr 2021 ein Heilbronner Verbot der Querdenker-Demos gekippt. So einfach, sich an dieser Entscheidung zu orientieren, dürfe man es sich aber nicht machen, erklärte Basoglu-Waselzada: „Wir müssten schon genau klären, wie die Situation damals in Waiblingen war und ob es wirklich keine andere Möglichkeit gab als ein Verbot.“
Der Aufwand, das zu klären, sei nach all der verstrichenen Zeit unverhältnismäßig hoch. Daher entschied die Juristin, das Verfahren einzustellen. Der Mann muss daher keine Strafe zahlen, auch seine Auslagen trägt die Staatskasse.
Auch wenn mit dieser Entscheidung für ihn die Sache von Tisch ist: So richtig zufrieden war er mit dem Ausgang nicht. „Natürlich bin ich erleichtert. Aber ich hätte mir schon einen Freispruch gewünscht“, sagte er im Gespräch mit unserer Zeitung. Auch eine grundsätzliche Entscheidung darüber, ob sich die Stadt Waiblingen damals mit dem pauschalen Verbot der Querdenkerdemos und Montagsspaziergänge über geltendes Recht hinweggesetzt hat, ist die Einstellung außerdem nicht.
Der Anwalt des Mannes, Christian Steffgen, sagte, es gehe für ihn nicht nur um die Coronaproteste der Vergangenheit. „Auch jetzt, wenn zum Beispiel eine radikale Partei einen Parteitag anmeldet, verhängen manche Städte und Gemeinden an diesem Tag vorsorglich ein Versammlungsverbot“, erklärte der Jurist. Auch bei diesem Vorgehen stelle sich für ihn die Frage, ob es rechtens sei. „Immerhin ist die Versammlungsfreiheit ein hohes Gut.“ Andere Teilnehmer von Coronademos, die damals Bußgelder zahlen mussten, können nun aber nicht ebenfalls jubeln: „Man hätte auf jeden Fall fristgerecht Widerspruch einlegen müssen“, erklärte der Jurist.