Guinness lehnt den Antrag ab, eine Belohnung für einen Mord nach 183 Jahren als Weltrekord anzuerkennen. Die Autorin Ann Marie Ackermann gibt aber nicht auf und startet einen zweiten Versuch.

Bönnigheim - Die Nachricht ist ein Rückschlag für die Stadt Bönnigheim, aber vor allem auch für Ann Marie Ackermann: das Guinnes-Buch der Rekorde lehnt den Antrag auf einen Weltrekord im Fall des Bürgermeistermords von Bönnigheim aus dem Jahr 1835 ab. „Ich war enttäuscht, als ich die Nachricht bekam“, sagt Ackermann. Die ehemalige US-Staatsanwältin mit aktuellem Wohnsitz Bönnigheim hat wie berichtet ein Buch über den kuriosen Mord an Bürgermeister Johann Heinrich Rieber geschrieben.

 

Zweieinhalb Jahre wühlte sie sich durch Archive und förderte Ungewöhnliches zu Tage: Zum Beispiel, dass der Mörder in die USA geflohen ist und dort an der Seite des später berühmten Bürgerkriegsgenerals Robert E. Lee im Mexiko-Krieg gekämpft hat. Oder dass der damalige Untersuchungsrichter Eduard Hammer in Bönnigheim Methoden verwendet hat, die erst 50 Jahre später unter dem Begriff der forensischen Ballistik Einzug in die Ermittlungsarbeit hielten.

Als das Buch in der Kategorie „True Crime“ (Wahre Verbrechen) in New York einen Preis gewonnen hat, nutzte Bönnigheim eine historische Stunde: Die Nachkommen eines Auswanderers, dessen Brief an die Stadt zur Identifizierung des Mörders führte, bekamen einen Teil der Belohnung ausgezahlt. Diese hatte der Stadtrat vor 183 Jahren ausgeschrieben. Der Scheck wurde im US-Bundesstaat Maryland übergeben. Laut Ackermann ist das ein Weltrekord: „Es ist die älteste Belohnung für die Aufklärung eines Mordes, die je bezahlt wurde“, sagt sie. Die Redaktion des Guinness-Buchs der Rekorde sah das jedoch anders. „Der Rekord ist für uns zu spezifisch, um ihn zu prüfen“, heißt es in der Absage. Sie gibt aber nicht auf und will noch einen zweiten Versuch wagen.

Wie beweist man die älteste Belohnung der Welt?

Aber wie misst man, wie alt eine Belohnung ist? Für Ackermann ist der Fall klar: Vom Tag der Ausschreibung bis zum Tag der Auszahlung. Und wie beweist man, dass es die älteste Belohnung ist? Hier möchte die Autorin sich Hilfe von einem Kollegen holen: Fred Rosen, ein amerikanischer Autor, der eine Enzyklopädie der Straftaten geschrieben hat, soll ihre Theorie bestätigen. Außerdem soll ein Notar beglaubigen, dass die Belohnung bezahlt wurde.

Vielleicht sogar der städtische Notar, denn auch die Stadt dürfte ein Interesse daran haben, in dem prestigeträchtigen Buch zu landen. Sollte es im zweiten Anlauf wieder nicht klappen, auch dann hat die 58-Jährige noch ein Eisen im Feuer.

Ihre Recherche hat nämlich einen weiteren möglichen Rekord aufgedeckt: Der damalige Untersuchungsrichter Eduard Hammer konnte anhand der Spuren auf den Schrotkugeln, die den Bürgermeister getroffen haben, mehrere Tatverdächtige ausschließen. Aus dem Lauf ihrer Gewehre hätten diese Kugeln nicht verschossen werden können. Hammer bediente sich dabei Methoden, die heute als forensische Ballistik bekannt sind. Ackermann ist der Meinung, dass Hammer der weltweit erste war. Und das wäre rekordverdächtig.

Ackermann hat auch noch einen zweiten Rekord auf Lager

Hier könnte es knapp werden beim Antrag, denn ein solcher Rekord steht bereits im Guinness-Buch. Er ereignete sich im selben Jahr wie Hammers Untersuchung: Ein Ermittler der Vorgängerorganisation von Scotland Yard konnte in London aufgrund der Beschaffenheit einer Kugel einen Räuber überführen.

Deutscher Verlag ist am Buch interessiert

Ann-Marie Ackermann ist sich nicht sicher, wie die Redaktion des Guinness-Buchs ihren Fall bewerten wird: „Entweder, es wird genau nach Monaten gezählt. Oder es gibt ein Unentschieden und beide werden erwähnt“, sagt sie.

Egal, wie der Fall mit Guinness ausgeht, ein Erfolg ist für Ackermann schon so gut wie sicher: Durch die viele Berichterstattung über ihr Buch und den kuriosen Fall ist ein deutscher Verlag auf sie aufmerksam geworden. Eine deutsche Ausgabe von „Death of an Assassin“ könnte, wenn die Verhandlungen erfolgreich verlaufen, bereits im Frühling 2019 in die Läden kommen.