Über Monate hat das Jugendamt für die Unterbringung von Hussein K. zu viel bezahlt. Irrtümlich, sagen die Behörde und der Trägerverein. Waren sie wegen der hohen Flüchtlingszahlen überfordert?

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Freiburg - Er habe nicht ordentlich betreut, dafür aber ziemlich ordentlich kassiert – mit diesem Vorwurf sieht sich der Freiburger Jugendhilfeträger Wiese konfrontiert. Er soll den in Freiburg vor Gericht stehenden Flüchtling Hussein K. im vergangenen Jahr als unbegleiteten Minderjährigen bei einer Pflegefamilie untergebracht, dies jedoch als „betreutes Jugendwohnen“ oder gar als „Erziehungsstelle“ klassifiziert haben. Bei diesen beiden Betreuungsarten ist der Einsatz qualifizierter Fachkräfte vorgeschrieben. Entsprechend höher ist die Vergütung durch das Jugendamt. Zwischen 800 und 3000 Euro könnten dadurch pro Monat zu viel geflossen sein. „Wir haben ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“, sagte ein Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft.

 

Ein falscher Begriff schleicht sich ein

Seit Anfang September muss sich Hussein K. wegen des Sexualmords an einer 19-jährigen Studentin vor dem Freiburger Landgericht verantworten. Die letzten Monate vor der Tat und bis zu seiner Festnahme lebte er bei einer ebenfalls aus Afghanistan stammenden wohlhabenden Arztfamilie in deren Einliegerwohnung in Freiburg. Zunächst sollte es sich dabei offenbar um ein „betreutes Jugendwohnen“ handeln, das mit 1800 bis 3000 Euro pro Monat honoriert wird. Beim vorgeschriebenen Hilfeplangespräch im August 2016, an dem auch das Jugendamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald teilnahm, hätten alle Beteiligten dann irrtümlich von einer „Erziehungsstelle“ gesprochen, heißt es in einer Stellungnahme des geschäftsführende Gesellschafters der Wiese, Georg Dold-Jacobi. Dafür können wegen eines besseren Personalschlüssels monatlich 3000 bis 3900 Euro abgerechnet werden. Der Begriff „Erziehungsstelle“ habe sich „in die Akten eingeschlichen“, heißt es auch in einer Erklärung des Kreisjugendamts. „Dieser Formfehler“ habe eine „inkorrekte Abrechnung nach sich“ gezogen, räumt Dold-Jacobi ein. Mit dem Kreisjugendamt werde gegenwärtig geklärt, welche Beträge zurückzuzahlen seien.

Allerdings lag weder für eine Erziehungsstelle noch für betreutes Jugendwohnen eine Genehmigung für die entsprechende Wohnung vor. Sie sei erst nach der Festnahme von Hussein K. beim Landesjugendamt beantragt worden, sagt der stellvertretende Chef des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) in Baden-Württemberg, Reinhold Grüner. Dies räumt auch Dold-Jacobi ein. „Ich habe im April 2016 versäumt, eine Betriebserlaubnis für das fragliche Objekt zu beantragen.“

Ein Kinderarzt ist kein Pädagoge

Mittlerweile habe man die Genehmigung erteilt, sie gelte allerdings nicht rückwirkend, sagte Grüner. Zudem sei sie an den Nachweis einer Betreuung durch pädagogische Fachkräfte gebunden, der nun auch erbracht worden sei. Ein Kinderarzt und eine Arzthelferin seien allerdings keine solchen Fachkräfte, sagte Grüner. Damit dürfte es sich im vorliegenden Fall bestenfalls um eine Pflegefamilie gehandelt haben – monatliche Vergütung: 950 Euro.

Im Landesjugendamt glaubt man jedoch nicht an einen absichtlichen Betrug. „Es war eine hektische Zeit“, sagt Grüner. Im Herbst 2015, als auch Hussein K. nach Deutschland kam und sich als 16-Jähriger ausgab, habe man in kürzester Zeit im Land Tausende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterbringen müssen. Allein im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald waren es 180. 120 von ihnen nahm die Wiese auf. Ohne den familiengeführten Träger wäre es nicht gegangen.

Behörde verzichtet auf Bußgeld

Ein Bußgeld sei möglich, man werde aber darauf verzichten, sagt der KVJS-Dezernent Grüner. Es handle sich nicht um die Spitze des Eisbergs, sondern um einen Sonderfall. „Die Wiese wird das mit Sicherheit nicht wieder tun.“ Der Anwalt von Hussein K. forderte hingegen, die Umstände der Unterbringung genau aufzuklären. Auch wenn junge Flüchtlinge bezüglich ihres Alters oft falsche Angaben machten, müsse man sich doch um sie kümmern.