Der Fall hat nicht nur im Kaiserstuhl Entsetzen hervorgerufen. Eine Joggerin verschwindet und wird Tage später tot im Gebüsch gefunden. Der Täter ist gefasst und verurteilt. Doch jetzt muss sich das Freiburger Landgericht noch einmal mit dem Fall befassen.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Freiburg - Der Prozess wegen Mordes an einer jungen Joggerin in Endingen (Kreis Emmendingen) im November 2016 muss zum Teil neu aufgerollt werden. Der Sprecher des Freiburger Landgerichts, Klaus-Dieter Stark, bestätigte Informationen der „Badischen Zeitung“, wonach der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zwar sowohl den Schuldspruch und die lebenslange Haftstrafe für den beschuldigten rumänischen Fernfahrer bestätigt habe. Bei der Verhängung der anschließenden Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt habe das Gericht allerdings sein Ermessen nicht zutreffend ausgeübt.

 

Diesen Aspekt müsse nun eine andere Kammer des Freiburger Landgerichts neu bewerten und begründen. In ihrem Urteil hatten die Richter die Sicherungsverwahrung unter anderem damit begründet, dass der Fernfahrer bereits im Januar 2014 in Kufstein (Österreich) eine junge Studentin auf ähnliche Weise ermordet hatte. Die österreichische Justiz den Fall aber noch nicht rechtskräftig verhandelt.