Catalin C. hat eine junge Joggerin getötet. Nach seiner Festnahme wird er im Gefängnis von einem Mitgefangenen schwer misshandelt. Der Fall ist keine Seltenheit.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Freiburg - Zwei Jahre nach seiner Verurteilung wird der Mörder einer 27-jährigen Joggerin aus Endingen (Kreis Emmendingen) am kommenden Montag erneut in einen Freiburger Gerichtssaal geführt. Diesmal ist Catalin C. aber nicht der Täter, sondern das Opfer. Ein ehemaliger Mitgefangener muss sich am Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll den heute 42-jährigen Rumänen schwer verletzt haben.

 

Übergriffe auf Mithäftlinge gibt es in baden-württembergischen Haftanstalten immer wieder. 64 Fälle waren es laut Justizministerium im vergangenen Jahr, 87 im Jahr 2017. Sexualstraftäter stehen in der Häftlingshierarchie weit unten. Auch der Übergriff auf den Mann aus Rumänien könnte nach Ansicht der Freiburger Staatsanwaltschaft einen solchen Hintergrund gehabt haben. Trotz erhöhter Sicherheitsvorkehrungen soll er im Juni 2017, kurz nach seiner Verhaftung, in der Justizvollzugsanstalt Freiburg von dem Mitgefangenen angegriffen worden sein. Der 27-Jährige habe ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen, nach ihm getreten und ihm ein schweres Essenstablett aus Metall auf den Kopf geknallt. Mit einem Trümmerbruch des Nasenbeins, einem Bruch des Halswirbels sowie Prellungen und Hämatomen wurde der 42-Jährige in ein Gefängniskrankenhaus eingeliefert.

Sicherungsverwahrung ja oder nein?

Auch sein eigener Fall ist juristisch noch nicht abgeschlossen. Zwar ist das Urteil gegen Catalin C., der bis zu seiner Verhaftung als Lastwagenfahrer bei einer Endinger Spedition beschäftigt war, mittlerweile rechtskräftig. Im Dezember 2017 war er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bezüglich der damals vorbehaltlich verhängten anschließenden Sicherungsverwahrung hatte die Revision der Verteidigung aber Erfolg. Der Bundesgerichtshof kritisierte die Begründung. Hier muss das Freiburger Landgericht nun erneut entscheiden. Der Prozess könne aber erst beginnen, wenn das gegenwärtige Großverfahren zu einer Gruppenvergewaltigung auf dem Freiburger Hans-Bunte-Areal abgeschlossen sei. Bis Ende März sind hier Verhandlungstage angesetzt.

Im österreichischen Kufstein wird der Fortgang des Verfahrens mit Interesse verfolgt. Schließlich war die Freiburger Sonderkommission Catalin C. erst auf die Spur gekommen, als ein internationaler DNA-Vergleich Hinweise auf einen zweiten bis dahin ungeklärten Sexualmord erbracht hatte. Im Januar 2014 war in Kufstein in Tirol eine französische Austauschstudentin leblos am Innufer gefunden worden. Auch sie soll vergewaltigt und ermordet worden sein.

Die Tiroler Justiz muss warten

Längst steht auch die österreichische Justiz in den Startlöchern. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck legte eine Anklageschrift vor, Catalin C. sei ein Pflichtverteidiger zugeteilt worden, berichtete die „Tiroler Tageszeitung“. Beim Oberlandesgericht in Karlsruhe liegt das Überstellungsersuchen des Landesgerichts Innsbruck. Allerdings kann es erst beschieden werden, wenn auch das neue Urteil rechtskräftig ist. Eine nochmalige Revision beim Bundesgerichtshof sei möglich, sagte ein Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft.