Er ist ein notorischer Betrüger, schreckt vor Gewalt nicht zurück – doch Anzeichen für eine Geisteskrankheit sieht ein Experte bei Daniel E. nicht. Am Ende des Prozesstages lässt der Verteidiger eine Bombe platzen.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Backnang/Stuttgart - Der 25-jährige Angeklagte mit dem Ziegenbart und den seitlich und am Hinterkopf abrasierten Haaren lässt bislang selbst bei den emotionalsten Aussagen keine Regung erkennen. Verwandte des Mordopfers Katharina K. aus Backnang haben Daniel E. als „Psychopathen“ beschrieben. Doch laut dem psychiatrischen Gutachter Peter Winckler trifft dies nicht zu – zumindest nicht so weit, dass E. schuldunfähig wäre. Das ist aus dem Gutachten hervorgegangen, das der Fachmann am Montagnachmittag vorgelegt hat.

 

Da der Angeklagte mit Winckler kein Gespräch über die Tat oder über sein eigenes Innenleben geführt hat, musste der Experte sein Gutachten auf Akten und auf Zeugenaussagen stützen. Er entdeckte bei E. unter anderem Anzeichen für ausgeprägten Narzissmus und eine dissoziale Störung. „Er hat die Bereitschaft, bedenkenlos andere Menschen übers Ohr zu hauen. Das Schicksal der Opfer ist ihm egal.“ Zumal es bei Betrugsdelikten nicht geblieben sei. Unter anderem soll E. im Jahr 2013 seine damalige Partnerin gewürgt haben, bis ihr schwarz vor Augen wurde. Einen Vorgesetzten, der ihn mit Fehlverhalten konfrontierte, fuhr er in Ludwigsburg mit dem Auto an.

Keine Geisteskrankheit, keine Drogen, wohl auch keine Tat im Affekt

Für eine „krankheitswertige Persönlichkeitsstörung“ sah Winckler aber keine Anzeichen. Auch darauf, dass Daniel E. in der Tatnacht Drogen genommen oder eine Tat im Affekt verübt haben könnte, hätten die Zeugenaussagen keine Hinweise geliefert, so der Gutachter. Stattdessen hätte er „kaltblütig und zielgerichtet“ versucht, Spuren verschwinden zu lassen.

Gegen Ende der Verhandlungstages ließ E.s Rechtsanwalt Thomas Raich noch eine Bombe platzen: „Mein Mandant bereitet gerade eine Erklärung vor“, verkündete er. Er selbst kenne den Inhalt dessen, woran E. jeden Prozesstag konzentriert arbeitet, noch nicht. Sollte E. sich noch äußern wollen, muss er sich jedoch sputen: Das Gericht hatte zwar schon bis in den März Verhandlungstermine bestimmt, wird aber aller Voraussicht nach noch im Dezember ein Urteil fällen können.