Fast 16 Jahre ist der Mord an einer 57-jährigen Putzfrau bei Freiburg ungeklärt gewesen. Jetzt wird einem heute 54-jährigen Mann der Prozess gemacht.

Freiburg - 16 Jahre nach der Tat kommt der Mord an einer damals 57 Jahren alten Reinigungskraft in Bad Krozingen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Freiburg erhob jetzt Anklage gegen heute einen 54-jährigen Mann aus dem Raum Freiburg. Er soll die Frau am 17. Januar 2003 in der Nähe ihres Arbeitsplatzes im Kurgebiet abgepasst haben, um sie wegen eines vermeintlichen Fehlverhaltens zur Rede zu stellen.

 

Mord aus Habgier?

Der Mann habe die Frau zum Anhalten genötigt, sie geschlagen und sie dann zurück in ihr Auto gedrängt. In einem Waldstück habe er die Frau dann mit einem Messer bedroht und schließlich mit mehreren Stichen getötet, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Zwei Monate später wurde der Leichnam der Frau von einer Spaziergängerin hinter einem Baumstamm gefunden. Dem Beschuldigten werde Mord und erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft vermutet Habgier als Motiv. Kurz nach der Tat soll der Mann mit der Geldkarte der Frau bei einer nahe gelegenen Bank Bargeld abgehoben haben.

2003 war der Fall trotz eines Massengentests zunächst ungeklärt geblieben. Im Sommer 2018 kam dann unverhofft der entscheidende Hinweis. Eine Frau aus dem, wie es hieß, „familiären Umfeld“ des 54-Jährigen meldete sich. Sie habe einen Rucksack identifiziert, mit dem damals der Mann in der Bank fotografiert worden war. Warum sich die Frau erst so spät meldete, sagte die Polizei nicht.

Der Beschuldigte ist geständig

Im September, nach zwei Monaten intensiver Ermittlungen, klickten die Handschellen. Der Mann, der bei Freiburg einen Handwerksbetrieb leitete, sei erleichtert gewesen und habe gestanden, erklärte die Polizei. Auch ein DNA-Test habe ein positives Ergebnis erbracht. Er sitzt seither in Untersuchungshaft. Wann der Prozess beginnt, muss nun die Schwurgerichtskammer des Freiburger Landgerichts klären.