Im Prozess um den Mord an einer hochschwangeren Frau in Bretten bei Karlsruhe hat sich am Abend vor der Urteilsverkündung überraschend noch ein Zeuge gemeldet. Die Verkündung des Urteils des Landgerichts Karlsruhe wurde daraufhin verschoben.

Karlsruhe - Im Prozess um den Mord an einer hochschwangeren Frau hat sich am Abend vor der Urteilsverkündung überraschend noch ein Zeuge gemeldet. Die für Dienstag geplante Verkündung des Urteils des Landgerichts Karlsruhe wurde daraufhin verschoben.

 

Angeklagt ist der ehemalige Lebensgefährte der Frau. Der 24-Jährige soll am 19. Januar dieses Jahres in Bretten im Kreis Karlsruhe mehr als 20 Mal mit einem Küchenmesser auf seine damalige Lebensgefährtin eingestochen haben.

Es handele sich bei dem neuen Zeugen um einen Mediziner, der das Opfer auf der Fahrt ins Krankenhaus behandelt hatte, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Der Arzt habe telefonisch mitgeteilt, dass die Frau im Rettungswagen noch ansprechbar war und Angaben zu Täter und Tatmotiv gemacht habe. Die 23-Jährige erlag eine Woche später ihren Verletzungen. Der Arzt soll am Dienstag kommender Woche vernommen werden.

Frau war im achten Monat schwanger

„Wenn es keine neuen Erkenntnisse zum Tathergang gibt, kann am Abend noch das Urteil verkündet werden“, sagte der Vorsitzende Richter Leonard Schmidt.

Die Frau war im achten Monat schwanger. Die Stiche trafen das Ungeborene zwar nicht, das Baby konnte aber trotz eines Notkaiserschnitts nicht gerettet werden. Der 24-Jährige wurde erst einen Monat nach der Tat in Marseille verhaftet. Vor Gericht machte er keine Angaben. Er habe einen totalen Gedächtnisverlust erlitten.

Der medizinische Sachverständige konnte beim Angeklagten jedoch keine Anzeichen für eine Amnesie oder eine psychische Störung feststellen.

Motiv für die Tat war nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Mischung aus verletztem Stolz und Rache. Die 23-Jährige hatte kurz vor der Tat die Hochzeit abgesagt. Dem Angeklagten habe deshalb die Abschiebung gedroht. Staatsanwalt Klaus Armbrust hatte bei seinem ersten Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert.