Rund elf Monate nach dem Mord an einem Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau ist der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München stellte am Donnerstag zudem eine besondere Schwere der Schuld fest.

München - Rund elf Monate nach dem Mord an einem Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau ist der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München stellte am Donnerstag zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren kaum möglich. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft.

 

Die Tat hatte sich während einer Urteilsverkündung am Dachauer Amtsgericht ereignet. Der Angeklagte Rudolf U. zog plötzlich eine Pistole, feuerte um sich und traf den Staatsanwalt tödlich. Er musste sich wegen Mordes und dreifachen Mordversuchs verantworten. Als Motiv nannte er Wut über mehrere verlorene Gerichtsverfahren.

Staatsanwältin Nicole Selzam hatte in ihrem Plädoyer angeführt, der Angeklagte habe sich „in krasser Eigensucht“ über das Lebensrecht Anderer hinweggesetzt. Er habe aus niederen Beweggründen und in „absolutem Vernichtungswillen“ gehandelt und die Wehrlosigkeit seiner Opfer ausgenutzt. Nur das Eingreifen von Zeugen habe verhindert, dass er auch den Amtsrichter tötete. Das Geständnis sei „ohne jede Reue“ erfolgt.

Ein Gutachter hatte Rudolf U. als schuldfähig beurteilt. Der beinamputierte Angeklagte, der den Prozess vom Krankenbett aus verfolgte, hatte sich in der vergangenen Woche bei der Familie des getöteten Staatsanwalts Tilmann T. entschuldigt. Die Angehörigen von T., darunter dessen Ehefrau, hatten vor Gericht ausgiebig über den Verstorbenen berichtet und ihn als warmherzigen Familienmenschen und engagierten Juristen beschrieben.