Mord in Stuttgart-Feuerbach Kein Urteil für Azads Mörder

Am Wilhelm-Geiger-Platz starb der 22-jährige Azad, nach einer Schlägerei auf einem Schulhof. Er wurde offenbar in einen Hinterhalt gelockt, um abgestraft zu werden. Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Am Landgericht werden vier junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Bei der Schlägerei kam der 22-jährige Azad A. ums Leben. Doch für den Mord soll keiner der Verurteilten verantwortlich sein.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Am Landgericht steht an diesem Mittwoch ein Termin an, bei dem die Emotionen hochkochen: Weil das im Voraus zu erwarten war, gelten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen. Es ist der letzte Tag im Verfahren gegen vier junge Männer und eine Frau. Geklärt werden sollte in dem Verfahren, wer Schuld hat am Tod des 22-jährigen Azad A., der Anfang Oktober 2021 bei einer Schlägerei in Feuerbach tödlich verletzt wurde. Er starb durch einen Messerstich ins Herz. Die vier Männer sollen an der Schlägerei beteiligt gewesen sein. Die junge Frau soll sie an dem Abend gefahren haben, ihr wird Beihilfe vorgeworfen. Offenbar, so die abschließende Betrachtung der Kammer, war das Opfer in einen Hinterhalt für eine Abreibung  gelockt  worden. Aber nicht mit der Absicht, den jungen Mann zu töten. Auch von Heimtücke ging die Kammer nicht aus. Denn das Opfer sei gewarnt gewesen, habe mit Attacken gerechnet.

 

Das Urteil wird unter strengen Sicherheitsvorkehrungen verkündet

Kein Handy, kein Regenschirm, keine Tasche im Saal, Metalldetektor und Personenabsuche – das ist normal, wenn im Landgericht verschärfte Sicherheitsbedingungen gelten. Doch am Mittwoch ist alles eine Spur schärfer: Keine Gürtel, keine Ohrringe, nichts, dürfen die Besucherinnen und Besucher im Saal bei sich haben. Auch das Abtasten ist strenger als sonst. Alle müssen die Schuhe ausziehen, diese werden untersucht, sogar die Socken werden abgetastet. Denn es sind zwei Gruppen im Saal, die beide hoch emotional sind. Die Familie und Freunde des Opfers auf der einen, die Unterstützerinnen und Unterstützter der Angeklagten auf der anderen Seite. Der Saal ist gesäumt von Sicherheitskräften: Wachleuten der Justiz und Einsatzkräften der Polizei. Die Gruppen sollen voneinander getrennt bleiben. Es werden auch Sympathisanten einer rockerähnlichen Jugendbande aus Esslingen, der der Getötete den Rücken gekehrt hatte, im Saal vermutet.

Vier Männer müssen wegen gefährlicher Körperverletzung in Haft

Gemessen an dem, was da an Gefahr in der Luft lag, geht es am Ende im Urteil um vergleichsweise wenig. Vier mal erkennt die Kammer auf Gefährliche Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei bei den Männern im Alter von 20 bis 25 Jahren. Zwei mal verhängt sie Haftstrafen in Höhe von vier Jahren und drei Monaten, ein Mann muss für vier Jahre in Haft und der Heranwachsende unter den Angeklagten erhält eine Jugendstrafe von vier Jahren. Die Frau erhält für ihre Beihilfe  eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Das eine Motiv gibt es nicht

Wie erwartet, löst das Wutausbrüche auf  der  Seite seiner Familie und Freunde aus. „Er ist tot und in vier Jahren kommen die wieder raus!“ schreit eine junge Frau empört. Als der Vorsitzende Richter Johannes Steinbach sagt, einer der Angeklagten habe Reue gezeigt, rastet ein junger Mann so aus, dass er rausgezogen und des Saales verwiesen wird. „Wo zeigt der Reue, der sitzt da und grinst!“ Es folgen Kraftausdrücke. Warum aber starb Azad A. in jener Nacht? Das eine Motiv gibt es nicht. Vielmehr sei es ein Motivbündel. Denn zum einen sei die Gang, eine Bande, die man als Nachfolger der verbotenen kurdischen Red Legion bezeichnen kann, sauer auf Azad A. gewesen. Er habe in Esslingen dazugehört. Dann habe er sich von der Gruppe losgesagt. Das gefiel den ehemaligen Freunden nicht. Er sei bei einer Auseinandersetzung als „vogelfrei“ bezeichnet worden – frei zum Angriff.

Die Wunden heilen nicht so schnell

Die Herkunft spielte beim zweiten möglichen Motiv eine Rolle. Ein fünfter Tatverdächtiger soll auf den 22-jährigen sauer gewesen sein, weil er mit seiner Schwester liiert war – aus einer türkischstämmigen Familie. Den Freund mit kurdischen Wurzeln akzeptierte er nicht. Die Kammer kam aufgrund der Beweisaufnahme zum Schluss, dass er der eigentliche Mörder sein muss. Er soll Azad A. den Messerstich verpasst haben. Gefasst wurde dieser Mann nie. Er soll sich in die Türkei abgesetzt haben. Das Urteil ist gefallen, doch Frieden herrscht nicht. Auf der Straße vorm Gericht kommt es zum Tumult. Zwei Frauen, eine die Mutter des Toten, kollabieren, brauchen einen Krankenwagen. So schnell heilen die Wunden nicht, welche die Tat hinterließ.

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