Das Urteil gegen den Mann, der in Endingen eine junge Frau ermordet hat, wird noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hat nach Medienberichten Revision eingelegt.

Freiburg - Im Endinger Mordfall um eine getötete Joggerin geht der Verteidiger Medienberichten zufolge gegen das Urteil vor. Der Pflichtverteidiger Klaus Malek sagte der „Badischen Zeitung“ (Donnerstag), er habe gegen das Urteil vom vergangenen Freitag Revision eingelegt. Wie der SWR berichtet, fordert Malek, dass die vom Freiburger Landgericht angenommenen Mordmerkmale - Mord um eine Straftat zu vertuschen und Mord zur Befriedigung des Sexualtriebs - noch einmal rechtlich geprüft werden. Verteidigung und Gericht waren am frühen Morgen zunächst nicht zu erreichen.

 

Der 40 Jahre alte Lastwagenfahrer aus Rumänien war nach dem Sexualmord an der 27-Jährigen in der Nähe von Freiburg zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er habe sich des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gemacht, entschied das Gericht.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten bereits erklärt, auf eine Revision verzichten zu wollen. Die 27-Jährige war Anfang November vergangenen Jahres in einem Wald bei Endingen vergewaltigt und getötet worden. Neben der Tat in Endingen wird dem Mann auch der Mord an einer 20 Jahre alten französischen Austauschstudentin aus Lyon im Januar 2014 in Kufstein in Österreich zur Last gelegt.