Dramatische Wende im Fall Nadine E.: Der 43-jährige Ehemann hat sich in seiner Gefängniszelle das Leben genommen. Gesondert überwacht wurde er in der Haft offenbar nicht – Experten hielten seinen Zustand für stabil.

Ludwigsburg - Es ist kurz nach 6 Uhr am Montagmorgen, als Wärter der Justizvollzugsanstalt Stammheim in einer Zelle den leblosen Körper eines Häftlings finden. Es handelt sich bei dem Toten um den 43-jährigen Ehemann von Nadine E. – jener Frau aus Ludwigsburg, deren gewaltsamer Tod das Landgericht Stuttgart seit Januar beschäftigt. Und für deren Ableben nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Ehemann verantwortlich gewesen sein soll.

 

Laut dem Gefängnisleiter Matthias Nagel hätten die Wärter den Suizid des Mannes bei der morgendlichen Routinekontrolle bemerkt. Den letzten Kontakt mit dem Wachpersonal gab es demnach am Sonntagabend gegen 21.30 Uhr, danach sei der Mann alleine in seiner Zelle gewesen, erklärt Nagel. Als die Wärter die Tür am Montag öffneten, hätten sie den Insassen tot aufgefunden. Offenbar habe er sich in der Nacht mit Stoffteilen an seinem Zellenfenster erhängt.

Laut Gutachten war der Mann „psychisch stabil“

Psychisch auffällig sei der Mann nicht gewesen, berichtet der Anstaltsleiter Matthias Nagel, er sei daher auch nicht gesondert überwacht worden oder in einer speziellen Zelle untergebracht gewesen. Noch am Sonntagabend habe er wie üblich seine Medikamente entgegengenommen. „Für uns kommt das völlig überraschend“, meint Nagel, „es gab keinen Anlass, ihn zu überwachen“. Nach Angaben eines Sprechers von Justizminister Guido Wolf (CDU) wurde der 43-Jährige zuletzt am 30. Januar psychologisch begutachtet. Dabei sei er als stabil eingeschätzt worden.

Gleichwohl hatte der Mann bereits im Sommer 2015 in sozialen Netzwerken im Internet angekündigt, sich das Leben zu nehmen. Nach einer großangelegten Suchaktion fand ihn die Polizei schließlich unverletzt in Bayern, wo er mehrere Tage stationär in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt wurde. Wie in solchen Fällen üblich, hat sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun eingeschaltet, um die genauen Umstände des Falls zu prüfen, erklärt deren Sprecher Jan Holzner. Da es sich um keinen natürlichen Tod handele, sei das Routine.

Eigentlich hätte am Montag der Prozess gegen den 43-Jährigen vor dem Stuttgart Landgericht fortgesetzt werden sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Oktober 2015 seine Ehefrau Nadine E. im Keller des gemeinsamen Hauses im Ludwigsburger Stadtteil Eglosheim erwürgt und sie anschließend in einem Gebüsch nahe der S-Bahn-Gleise abgelegt zu haben. Dort wurde die nackte Leiche am 20. Oktober gefunden – acht Tage, nachdem Nadine E. als vermisst gemeldet worden war.

Viel Aufmerksamkeit hatte der Fall vor allem deshalb erregt, weil die Spurensuche von Anfang an schwierig war. Erst rund zehn Monate nach dem Fund der Leiche nahm die Polizei den Angeklagten fest. Textilfasern, Chatprotokolle auf dem Handy und ein Haar auf der Leiche brachten ihn in Verdacht. Ein handfester Beweis oder Zeugen für die Tat fehlen aber. Auch während der Gerichtsverhandlung ergab sich kein eindeutiger Beleg dafür, dass der gelernten Kfz-Mechaniker seine Frau umgebracht hat. Der Angeklagte hatte sich während der Verhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert, über seine Anwälte aber mitteilen lassen, dass er seiner Frau nichts getan habe und unschuldig sei.

Angeklagter wäre nicht vorzeitig aus der Haft entlassen worden

Amely Schweizer und Wolfgang Pantzer, die beiden Verteidiger des Angeklagten, wollten sich am Montag nicht persönlich zu den Geschehnissen äußern. In einer Presseerklärung teilten sie mit, der Tod ihres Mandanten mache sie „sprachlos und sehr traurig.“ Man wollte nicht über die Gründe für den Suizid spekulieren, doch der „Druck der Öffentlichkeit“ und das „laufende Strafverfahren“ dürften ihren Mandanten „über die Maßen belastet haben, dass er als einzigen Ausweg den Freitod sah“, schreiben die Anwälte. Man wolle keiner Person oder Institution die Schuld am Tod des Mandanten zuschieben, „jedoch müssen die Umstände vollständig aufgeklärt werden“.

Die Verteidiger sind nach wie vor fest der Meinung, „dass er zu Unrecht des Totschlags bezichtigt“ wurde. Der Täter befinde sich nach wie vor auf freiem Fuß. Die Ermittlungen gegen Unbekannt müssten erneut aufgenommen werden.

Mit dem Tod des Angeklagten endet allerdings das Verfahren vor dem Landgericht. Formal muss die Schwurgerichtskammer zwar noch darüber befinden, doch es gilt als sicher, dass das Verfahren ohne Urteil eingestellt wird. Ursprünglich wollten die Richter am Montag ihre Entscheidung über einen Antrag der Verteidiger verkünden: Diese hatten verlangt, ihren Mandanten aus der Haft zu entlassen. Dies hätte die Kammer aber angelehnt, sagt die Sprecherin der Landgericht, Elena Gihr. Stattdessen sah die Schwurgerichtskammer um den Vorsitzenden Richter Jörg Geiger den 43-Jährigen weiterhin unter „dringendem Tatverdacht“. Er wäre daher auch nicht auf freien Fuß gekommen.