Lokales: Christine Bilger (ceb)

Die sexuelle Störung habe ein Ausmaß, dass ihre Auswirkungen auf das Leben des Mannes ähnlich stark seien wie die einer psychischen Erkrankung, etwa wie „eine 08/15-Schizophrenie“, so der Gutachter. Der Angeklagte sei zwar schuldfähig und könne aufgrund seiner Intelligenz auch erkennen, dass der Missbrauch eines Kindes und der Mord aus Angst, angezeigt zu werden, unrecht seien. Aber die sexuelle Störung habe seine Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt, so dass die Schuldfähigkeit gemindert worden sei, sagte der Psychiater. Für seine Beurteilung analysierte Winkler auch die verschiedenen Versionen des Geständnisses. Zunächst hatte der Angeklagte zugegeben, er habe den Jungen „berühren und streicheln“ wollen, er habe ihn getötet, weil er sich wehrte. In diesem Fall könne man von der Schuldfähigkeit ausgehen, da die sexuelle Störung das Handeln des Täters nicht bestimmt habe. Das würde bei einem Schuldspruch für eine lebenslängliche Haftstrafe mit einer anschließenden Sicherungsverwahrung sprechen.In der letzten Version des Geständnisses habe jedoch die sado-masochistische Neigung eine große Rolle gespielt. Der 48-Jährige habe eingeräumt, dass er den Jungen quälen und verstümmeln wollten. Wenn dies der Wahrheit entspreche – wovon er ausgehe –, habe die sexuelle Störung sein Handeln bestimmt. Dann, so der Gutachter, komme eher eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik infrage, machte Winkler deutlich. Der Gutachter kam zu dem Schluss: „Er ist weiterhin gefährlich.“

 

Am Montag sollen die Plädoyers gehalten werden. Die Entscheidung der Kammer wird am Mittwoch verkündet.