Am vorletzten Verhandlungstag hatte in Saal 6 des Landgerichts Stuttgart wohl niemand mehr Zweifel daran, dass der Angeklagte, ein 43 Jahre alter Mann, am Abend des 13. Dezember 2023 in Stuttgart-Rot mit einer abgesägten Schrotflinte seinen 45-jährigen Nachbarn erschossen hat. Zum einen hat die Mutter des Opfers das Tötungsdelikt bezeugen können, schließlich starb ihr Sohn vor ihren Augen. Zum anderen hat der 43-Jährige die Tat gestanden. Auch in seinen Schlussworten räumte er sie ein und entschuldigte sich einmal mehr. „Ich war nicht ich selbst, aber ich hatte keine Mordabsichten“, sagte er am Donnerstagvormittag.
Die zwei tödlichen Schüsse, die den Vater zweier Kleinkinder auf dem Balkon seiner Hochparterrewohnung aus dem doppelläufigen Gewehr trafen, waren offenbar das traurige Ende eines Nachbarschaftsstreits. Der 43-Jährige und das Opfer sollen in den Tagen zuvor mehrfach aneinandergeraten sein. Unter anderem soll es zu einer handfesten Auseinandersetzung gekommen sein. Darüber hinaus soll der 45-Jährige zweimal das Motorrad des Angeklagten umgeworfen haben, diese Sachbeschädigungen haben offenbar das Fass zum Überlaufen gebracht und den Angeklagten, der quasi täglich Cannabis konsumiert hat, zu seiner Schrotflinte greifen lassen.
Angeklagter setzte auf Hohlspitzgeschosse
Dass der Mann, der das Gewehr illegal besaß, seinen Kontrahenten nur verletzen wollte, wie er es zu einem früheren Zeitpunkt im Prozess betont hatte, daran glaubt die Staatsanwaltschaft nicht. „Das ist eine Schutzbehauptung“, sagte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer. „Er hat das Opfer im Dunkeln aufgesucht und die Waffe in einem Müllsack getarnt.“ Ihm sei bewusst gewesen, welche Wirkung die eingesetzten Hohlspitzgeschosse haben würden, wenn man sie auf einen Oberkörper abfeuert. Beim 45-Jährigen zerfetzten sie die Lungenflügel, brachen mehrere Rippen, verletzten die Aorta sowie die Speiseröhre und traten an der Schulter wieder aus. „Das Opfer hatte keine Chance, es war arg- und wehrlos.“
Darüber hinaus steht der Tötungsvorsatz für die Staatsanwaltschaft außer Zweifel, weil der Angeklagte rund eine Stunde vor der Tat ein Bild des aufgeklappten Gewehrs und den geladenen Patronen an einen Freund verschickt haben soll. Darunter habe er den Box-Schlachtruf „Ready to Rumble“ geschrieben. „Schließlich hat er seinen zahlreichen Ankündigungen Taten folgen lassen.“ Unter anderem habe er einmal behauptet, im Frühjahr 2024 Deutschlands größter Mörder zu werden. Immer wieder habe der Angeklagte Menschen in seinem Bekanntenkreis beleidigt und bedroht.
Auslöser könnte eine seelische Störung sein. Der Industriemechaniker, dessen Betrieb ihm im November 2022 fristlos gekündigt hat, ist laut einer Gutachterin seit vielen Jahren an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt. Sie schließt dennoch die Schuldunfähigkeit des Angeklagten sicher aus, hält eine jahrelange Behandlung aber für notwendig. Mehrfach wurde er schon ins Zentrum für seelische Gesundheit in Bad Cannstatt eingewiesen, unter anderem wegen einer Amok-Androhung.
Im Jahr 2016 hat er dort einen Oberarzt geschlagen, weil er wohl mit der Behandlung nicht zufrieden war. In den Tagen vor der Tat hat er sich bewusst bei einem Freund aufgehalten, um sich der erneuten Unterbringung in der psychiatrischen Klinik zu entziehen. Nach seiner Festnahme soll er laut seines Anwalts unter anderem an Wladimir Putin und Markus Söder Briefe verfasst haben, in denen er seine Unschuld beteuerte, von Notwehr schrieb und an eine Verschwörung glaubte.
Nebenklage fordert lebenslange Haftstrafe
„Mein Mandant ist ein kranker Straftäter. Aber die Behandlung in Haft zeigt bereits Wirkung“, sagte sein Verteidiger, der die Briefe bislang nicht weitergeleitet hat. Während er auf Totschlag und eine Haftstrafe von nicht mehr als neun Jahren plädierte, sah der Staatsanwalt das Mordmerkmal der „Heimtücke in Reinkultur“ erfüllt. Wie der Anwalt geht er von einer verminderten Schuldfähigkeit aus und sprach sich daher für zwölf Jahre aus. Der Anwalt der Nebenklage, der die Mutter des Getöteten vertrat, forderte indes eine lebenslange Haftstrafe, weil auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt sei. Die Anwältin, die die fünf und sieben Jahre alten Kinder des Opfers vertritt, ließ den Strafrahmen offen. Aus ihrer Sicht müsse jedoch dafür gesorgt werden, dass der Mann auch auf lange Sicht keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könne. Einigkeit herrschte indes darüber, dass das Gericht die Unterbringung in einer Psychiatrie anordnen solle. Ein Urteil wird am 12. August erwartet.