In Kopenhagen beginnt am Donnerstag der Prozess gegen Peter Madsen. Ihm wird vorgeworfen, die Journalistin Kim Wall in seinem U-Boot gequält, ermordet und ihre Leiche zerstückelt zu haben. Madsen gibt nur Letzteres zu.

Stockholm - Es ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle in der dänischen Rechtsgeschichte. Am Donnerstag beginnt der Mordprozess gegen den einst im Königreich für seine charmante Eigenartigkeit so beliebten Erfinder Peter Madsen am Kopenhagener „Byrett“, dem Amtsgericht.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47-Jährigen vor, die Journalistin Kim Wall bei einer gemeinsamen Rundfahrt in seinem selbstgebauten U-Boot „UC3 Nautilus“ im August 2017 gequält, ermordet und zerstückelt zu haben. Sie fordert lebenslängliche Haft. Die Schwedin Wall recherchierte für einen Artikel über „Raketen-Madsen“. Der exzentrische Erfinder wollte als erster Amateur der Welt mit einer selbstgebauten Rakete ins Weltall fliegen.

Auch sexuelle Übergriffe soll er an ihr begangen haben

Die Anklageschrift ist voller grausiger Details. Madsen soll den Mord in seinem U-Boot geplant haben, indem er unter anderem „Säge, Messer, zugespitzte Schraubenzieher, Halteschlaufen, Kabelbinder und Röhren“ auf die Fahrt mitnahm, wie es in der Anklageschrift heißt. Er soll die 30-Jährige „am Kopf, Armen und Beinen“ festgebunden haben, bevor er sie misshandelte in dem er sie „schlug, stach, schnitt und tötete“. Auch sexuelle Übergriffe habe er begangen. Getötet soll Madsen die Journalistin durch „Halsdurchschneidung oder Erdrosslung“.

Der Mord soll zwischen 22 Uhr am 10. August 2017 und zehn Uhr morgens am Folgetag geschehen sein. Dann hat Madsen die Tote in die Einzelteile „Kopf, Beine, Arme und Torso“ zersägt. Mit Gürteln befestigte Metallgegenstände soll er als Gewichte genutzt haben, um die Körperteile in Plastikbeuteln in der Kögebucht zu versenken. Danach versenkte er auch sein U-Boot, sowie ein Messer, vermutlich um Spuren zu beseitigen. Beides hat die Polizei aber geborgen.

Madsen verneint, Wall ermordet zu haben

Warum Madsen diese Tat begangen haben soll und dabei auch sein teueres U-Boot versenkte, ist nicht klar. Ein eindeutiges Motiv gehe aus der Anklageschrift nicht hervor, unterstreicht die Gerichtsreporterin vom dänischen Radio Trine Ilsöe. Madsen gilt laut rechtspsychiatrischer Untersuchung als zurechnungsfähig. Vermutlich soll ein sexuelles, sadistisches Motiv nachgewiesen werden. Auf Madsens Computer wurden Filme gefunden, in denen Frauen gefoltert und ermordet werden. Ob die Ankläger die Todesursache einwandfrei beweisen können, ist laut Experten unklar. Die Leichenteile seien sehr lange im Wasser gewesen. 37 Zeugen sollen an zwölf Prozesstagen befragt werden.

Madsen verneint, Wall ermordet zu haben. Dabei änderte er seine Version der Vorgänge dreimal – je nach Faktenlage. Zunächst hatte er behauptet, die Frau wohlbehalten an Land abgesetzt zu haben. Als Walls Torso am 21. August gefunden wurde, sagte Madsen aus, ihr sei der schwere Deckel der U-Boot Luke auf den Kopf gefallen. Anschließend habe er die Leiche in einer Kurzschlussreaktion zersägt und „im Meer bestattet“.

Als ihr Kopf am 6. Oktober ohne entsprechende Schäden gefunden wurde, behauptete Madsen auf einmal, Wall sei durch einen anderen Unfall im U-Boot gestorben, möglicherweise an einer Luftvergiftung, durch austretendes Kohlenmonoxid, während er an Deck in der frischen Luft war. Der Rechtsmediziner Peter Knudsen von der Universität Süddänemark sagte, es sei nicht so einfach diese Version zu widerlegen.

Madsens Strafverteidigerin hat nicht enthüllt, was ihr Mandant beim Prozess sagen wird

Welche konkreten Beweise die Staatsanwaltschaft hat, wird sich aber erst beim Prozess herausstellen. Bis auf die Anklageschrift ist nichts bekannt. Sollten Verletzungen an Walls Armen gefunden worden sein, die auf einen Kampf hindeuten, gilt Madsen als so gut wie überführt. Um seine Lage zu verbessern, ist dann ein Geständnis denkbar.

Sollten die Beweise beim Prozess nur für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und Leichenschändung ausreichen, dürfte Madsen relativ schnell wieder ein freier Mann sein. Das gilt als unwahrscheinlich, aber sei vermutlich Madsens derzeitige Hoffnung, sagt der prominente schwedische Kriminologe Leif Persson. Madsens Strafverteidigerin Betina Hald Engmark hat nicht enthüllt, was ihr Mandant beim Prozess sagen wird.

In Dänemarks Rechtspraxis wird die fahrlässige Tötung mit Geldbußen und bis zu anderthalb Haftjahren geahndet. Für Mord gibt es Haft von zwölf Jahren bis lebenslänglich – je nach Schweregrad des Falles. Lebenslange Haftstrafen dauern 16 bis 17 Jahre. Mit einem Urteilsspruch wird am 25. April gerechnet. Am Donnerstag präsentiert der Ankläger Jakob Buch-Jespen den Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Danach wird Madsen befragt.