Ein 56-Jähriger aus Ludwigsburg soll im Juni 2016 seine Partnerin erst mit einer Bratpfanne niedergeschlagen und anschließend erstochen haben. Bei der Polizei hat der Mann gestanden, das Motiv ist völlig unklar.

Ludwigsburg - Es ist ein schreckliches Bild, das sich den Rettungssanitätern und der Polizei an einem heißen, sonnigen Donnerstag im Juni dieses Jahres bietet: In einem Haus im Ludwigsburger Stadtteil Poppenweiler finden die Einsatzkräfte die Leiche einer 60-jährigen Frau. Vor dem Wohnhaus steht der 56 Jahre alte Lebenspartner des Opfers. Er hat selbst den Notruf gewählt – und lässt sich von der Polizei widerstandslos festnehmen. Schon am Telefon teilt er den Beamten mit, er habe gerade seine Frau erstochen.

 

Die Frage, ob das stimmt, muss die Erste Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart seit Freitag ebenso klären wie die genauen Hintergründe der Ereignisse. Die Anklage lautet auf Mord.

Die Frau soll wegen der Stiche verblutet sein

Laut der Staatsanwaltschaft kam der selbstständige Versuchsingenieur an jenem 23. Juni in die Küche des Hauses in Poppenweiler, das er seit Jahren gemeinsam mit seiner Lebenspartnerin bewohnte. Gegen 8.50 Uhr griff der Angeklagte den Ermittlern zufolge nach einer schweren, gußeisernen Bratpfanne, die er zuvor bereitgelegt hatte, und schlug seinem Opfer damit von hinten auf den Kopf – woraufhin die Frau zu Boden ging. Anschließend soll der Angeklagte begonnen haben, seine Partnerin zu würgen. Dann griff er nach einem Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Mindestens 17-mal soll der Mann auf sein Opfer eingestochen haben. Die Klinge soll das Herz und die Lunge der Frau getroffen und lebenswichtige Adern durchtrennt haben. Als die Sanitäter in dem Wohngebiet eintrafen, kam für die Frau jede Hilfe zu spät. Laut einer Obduktion, die am nächsten Tag durchgeführt wurde, starb sie an dem Blutverlust durch die Stiche. Das Messer stellten die Beamten in der Küche sicher.

Zum Prozessauftakt am Freitag äußerte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen, lediglich die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde verlesen. Der Verteidiger Stefan Holoch kündigte aber an, dass sein Mandant bei der Fortsetzung des Prozesses am 9. Januar aussagen werde.

Kurz nach den Geschehnissen im Juni hatte der 56-Jährige die Tat bei der Polizei bereits gestanden. Völlig offen ist aber bis dato das Motiv. Vieles deutet wohl darauf hin, dass es in der Beziehung des Paares seit längerer Zeit Probleme gab.

Der Angeklagte will vor Gericht aussagen

Weil der Angeklagte am Freitag seit genau einem halben Jahr in Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim saß, waren die Richter gezwungen, am Tag vor Heiligabend mit dem Verfahren zu beginnen. Andernfalls hätten die Justizbehörden den 56-Jährigen auf freien Fuß setzen müssen. Elf Verhandlungstage hat die Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz von Regina Rieker-Müller angesetzt, ein Urteil soll demnach Mitte Februar fallen.

Sollte der Angeklagte tatsächlich wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Gefängnisstrafe.