Mordprozess in Stuttgart Musste Azad A. sterben, weil er aussteigen wollte?

Vier junge Männer stehen in Stuttgart wegen Mordverdachts vor Gericht. Foto: dpa/Johner

Die Tötung eines 22-Jährigen im Stuttgarter Stadtbezirk Feuerbach wird mit einer Rockergang in Verbindung gebracht. Vier Angeklagten wird Mord vorgeworfen.

Automobilwirtschaft/Maschinenbau: Peter Stolterfoht (sto)

Unter Tränen schleudert die Mutter des Opfers im Zuschauerraum dem in Handschellen hereingeführten Angeklagten mit letzter Kraft und brüchiger Stimme ein „Mörder“ entgegen, dann versagt ihr Kreislauf. Justizbeamte eilen herbei und helfen der Frau in dem mit rund 200 Personen voll besetzten Zuschauerraum wieder auf die Beine. Hochemotional hat am Donnerstag in Saal 1 des Landgerichts der Prozess begonnen, in dem ein Urteil zum einzigen Stuttgarter Tötungsdelikt des vergangenen Jahres gesprochen werden muss. Vier Männern Anfang 20 wird gemeinschaftlich begangener Mord sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen. Eine junge Frau, die sich als Einzige nicht in Untersuchungshaft befindet, ist wegen Beihilfe angeklagt.

 

Aus Sicht von Staatsanwalt Wolfgang Friedrich liegen der Bluttat, die den 22 Jahre alten Azad A. am 10. Oktober 2021 das Leben gekostet hat, „heimtückisch“ ausgelebte Rachegelüste zugrunde. Der Getötete gehörte offenbar wie die Angeklagten einer in Stuttgart und Esslingen aktiven kurdisch geprägten Rockergang an. Diese gilt als Nachfolgeorganisation der 2013 verbotenen Red Legion, die ihre Gegner auch bei den türkisch-nationalistischen Osmanen Germany sahen. Laut Anklageschrift wollte Azad A. dieser gewaltbereiten Szene den Rücken kehren und aussteigen. Mit dem Tod bezahlen musste das Opfer offenbar auch, weil es eine Beziehung zur Schwester eines weiteren Tatverdächtigen hatte. Dieser soll sich in die Türkei abgesetzt und sich dadurch einer Verhaftung bisher entzogen haben.

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Dieser Flüchtige hat offenbar am Tattag ein Treffen mit dem Opfer vereinbart. Azad A. soll daraufhin zusammen mit einem Freund arglos am vereinbarten Ort vor dem Leibniz-Gymnasium in Feuerbach erschienen sein. Dort muss er laut Anklage überrascht gewesen sein, auf die nun Angeklagten Mert A., Tarek I. , Georgios P. und Dogukan Y. zu treffen, die ihn unvermittelt mit unterschiedlichen Waffen angriffen haben sollen. Der Begleiter des Getöteten sei nach Schlägen gegen den Kopf nicht mehr in der Lage gewesen zu helfen.

An jenem Sonntag verletzte gegen 16.30 Uhr ein Messerstich Azad A. in der Herzgegend schwer. Stark blutend gelang ihm noch die Flucht, auf dem Wilhelm-Geiger-Platz brach er vor Passanten zusammen. Die benachrichtigte Notrettung brachte ihn ins Klinikum Stuttgart, wo er gegen 19.30 Uhr starb. Die Verdächtigen sollen nach der Tat von der im Auto auf sie wartenden Mitangeklagten weggebracht worden sein. Vier Tage nach der Tat nahm die ermittelnde Soko Austria, benannt nach den österreichische Städtenamen tragenden Straßen in Feuerbach, den 24 Jahre alten Hauptverdächtigen fest.

Bis die 3. Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Johannes Steinbach ihr Urteil fällt, wird es noch viele emotionale Verhandlungstage geben. Geplantes Prozessende ist derzeit Januar 2023.

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