8. November 2017: Die 22 Jahre alte zweifache Mutter Katharina K. aus dem Backnanger Stadtteil Strümpfelbach wird zum letzten Mal lebend gesehen.

 

10. November 2017: Die Polizei wendet sich mit einer Vermisstenmeldung an die Öffentlichkeit und die Medien. In Fällen, in denen Erwachsene vermisst werden, tun die Ermittler dies selten so schnell – ein Zeichen dafür, dass die Kriminalpolizei im Fall Katharina K. bald vom Schlimmsten ausgeht. Die beiden kleinen Söhne von Katharina K. sind inzwischen bei Verwandten untergebracht.

11. November: Die Ermittler nehmen in der Nacht im Landkreis Ludwigsburg den damals 24 Jahre alten Ex-Freund von Katharina K., fest. Er kommt in Untersuchungshaft. Der Mann ist bereits polizeibekannt, allerdings nicht wegen Gewaltdelikten. Am selben Tag durchsucht die Polizei eine Mülldeponie im Rems-Murr-Kreis nach der Vermissten oder nach Spuren von ihr. Laut einem Sprecher wird nichts gefunden.

15. November: Nicht ein Hinweis des Festgenommenen, sondern der Zufall führt die Polizei zum Mordopfer: Ein Spaziergänger entdeckt in einem Gartengrundstück bei Asperg (Kreis Ludwigsburg) eine Leiche. Die Obduktion bestätigt: Es handelt sich um Katharina K.

April 2018: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte die junge Frau gleich am Abend des 8. November getötet hat – aus niederen Beweggründen. Damit sieht sie mindestens ein Mordmerkmal erfüllt. Es wird bekannt, dass der 24 Jahre alte Angeklagte nicht nur in Untersuchungshaft sitzt, sondern bereits eine Haftstrafe wegen einer anderen Straftat verbüßt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft verrät nur, dass es dabei um eine Jugendstraftat ging.

Das Landgericht hat im Fall Katharina K. zehn Termine angesetzt

Der Mann war schon vorher der Polizei bekannt, er war in der Vergangenheit bereits zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Einschlägig wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist der Mann allerdings nicht.

Um den Tod von Katharina K. aufzuklären, hat die 9. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts zunächst zehn Verhandlungstermine bis zum 5. Dezember angesetzt. Ob die Kammer, die Anfang 2017 auch den Totschlag im Fall Nadine E. aus Ludwigsburg-Eglosheim verhandelt hat, dann ein Urteil fällen kann oder ob sie weitere Termine ansetzt, ist offen.

Die junge Frau aus Backnang wird von ihrer Familie derweil schmerzlich vermisst: Ende Juni wäre Katharina K. 23 Jahre alt geworden. Neben dem gemeinsamen Sohn mit dem Angeklagten hat sie einen weiteren kleinen Jungen aus einer anderen Beziehung hinterlassen.

Katharina K.: Chronik eines Mordfalls

8. November 2017: Die 22 Jahre alte zweifache Mutter Katharina K. aus dem Backnanger Stadtteil Strümpfelbach wird zum letzten Mal lebend gesehen.

10. November 2017: Die Polizei wendet sich mit einer Vermisstenmeldung an die Öffentlichkeit und die Medien. In Fällen, in denen Erwachsene vermisst werden, tun die Ermittler dies selten so schnell – ein Zeichen dafür, dass die Kriminalpolizei im Fall Katharina K. bald vom Schlimmsten ausgeht. Die beiden kleinen Söhne von Katharina K. sind inzwischen bei Verwandten untergebracht.

11. November: Die Ermittler nehmen in der Nacht im Landkreis Ludwigsburg den damals 24 Jahre alten Ex-Freund von Katharina K., fest. Er kommt in Untersuchungshaft. Der Mann ist bereits polizeibekannt, allerdings nicht wegen Gewaltdelikten. Am selben Tag durchsucht die Polizei eine Mülldeponie im Rems-Murr-Kreis nach der Vermissten oder nach Spuren von ihr. Laut einem Sprecher wird nichts gefunden.

15. November: Nicht ein Hinweis des Festgenommenen, sondern der Zufall führt die Polizei zum Mordopfer: Ein Spaziergänger entdeckt in einem Gartengrundstück bei Asperg (Kreis Ludwigsburg) eine Leiche. Die Obduktion bestätigt: Es handelt sich um Katharina K.

April 2018: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte die junge Frau gleich am Abend des 8. November getötet hat – aus niederen Beweggründen. Damit sieht sie mindestens ein Mordmerkmal erfüllt. Es wird bekannt, dass der 24 Jahre alte Angeklagte nicht nur in Untersuchungshaft sitzt, sondern bereits eine Haftstrafe wegen einer anderen Straftat verbüßt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft verrät nur, dass es dabei um eine Jugendstraftat ging.