Tag der Plädoyers im spektakulären Mordprozess Sophia: Anklage und Verteidigung stimmen überein, dass der angeklagte Fernfahrer die Tramperin mit einem Eisen erschlagen hat. Aber wann, wo und vor allem warum?

Bayreuth - Die Stimme bricht Sophias Vater weg, dennoch gerät er immer mehr in Fahrt. „Warum verschweigen Sie die Wahrheit, warum?“ Voller Verzweiflung bombardiert er den mutmaßlichen Mörder seiner Tochter vor dem Landgericht Bayreuth mit all den Fragen, die seit dem Tod von Sophia Lösche die Familie quälen. Die 28-Jährige war als Tramperin unterwegs. Nun ist im aufsehenerregenden Prozess gegen einen marokkanischen Fernfahrer der Tag der Plädoyers gekommen.

 

Selbst der Angeklagte scheint keine Antwort mehr zu finden. „Wenn Sie mich auch zu Tode verurteilen, es macht mir nichts aus“, sagt der 42-Jährige mit gebeugtem Kopf zum Richter. So führen die Plädoyers am Dienstag zu keiner Antwort - und umso mehr zu Mutmaßungen.

Lebenslange Haftstrafe gefordert

Fest steht nur: Sophia Lösche hatte vor gut einem Jahr von Leipzig in Richtung Nürnberg trampen wollen. Von dort wollte sie nach Aussage ihres Bruders per S-Bahn zu ihrer Familie nach Amberg in der Oberpfalz fahren. Dort kam die 28-Jährige nie an. Ihre Leiche wurde in einem Straßengraben in Spanien entdeckt. Der Anklage zufolge hat der Fernfahrer die Tramperin ermordet, um eine sexuelle Straftat zu verdecken.

Für eine sexuelle Straftat gebe es keine Beweise, räumte die Oberstaatsanwältin in ihrem Plädoyer ein. Sie forderte daher eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung.

Noch am Abend der Abfahrt soll die Situation auf einem Rastplatz im Landkreis Bayreuth eskaliert sein: Der Angeklagte habe Sophias Zurückweisung nicht ertragen und sie deshalb mit einem Radmutterschlüssel schwer verletzt. Um die Verletzungen zu vertuschen, habe er sie nach einer zehnminütigen Pause erschlagen. „Sophia war nicht rettbar“, folgerte die Oberstaatsanwältin.

Das „Sterben der Sophia auf Raten“

Auf dem Parkplatz im oberfränkischen Landkreis Bayreuth habe der Angeklagte zum ersten Mal zugeschlagen, stimmte der Anwalt von Sophias Eltern in seinem Plädoyer zu. Anstatt Hilfe zu holen, kam er schließlich „zu dem fatalen Schluss, mit Sophia endgültig Schluss zu machen.“ Dafür komme aber auch ein späterer Zeitpunkt in Betracht. Das „Sterben der Sophia auf Raten“ spreche für eine besondere Schwere der Schuld.

Mit zitternden Händen hielt Andreas Lösche im Gerichtssaal ein Foto seiner Schwester hoch. „Schauen Sie ruhig her“, forderte er den Angeklagten auf, bevor er zu seinem eigenen Plädoyer ansetzte. Er zeigte keine Zweifel am sexuellen Motiv des Fernfahrers, umso mehr aber an einem „finalen Tatort in Deutschland“. Seine Schwester sei erst in Frankreich gestorben.

Einen sexuellen Hintergrund soll es nicht gegeben haben

Den drei vorangegangenen Plädoyers widersprach der Verteidiger als vierter und letzter vehement. „Die Anklageschrift war schlicht und einfach voll von nicht objektiven Mutmaßungen“, sagte er. Einen sexuellen Hintergrund habe es nie gegeben. Vielmehr habe Sophia seinem Mandaten Diebstahl unterstellt und ihm ins Gesicht geschlagen. Daraufhin habe dieser zum Eisen gegriffen. So hatte der Angeklagte den Tatablauf auch zu Prozessbeginn geschildert.

„Er konnte keine Hilfe holen, weil Sophia schon nach den ersten Schlägen tot war“, erklärte der Verteidiger. Alles andere sei „Bullshit“. Er plädierte daher für eine mehrjährige Haftstrafe wegen Totschlags. Das Urteil soll am 18. September fallen.