Ein Ludwigsburger soll im Sommer 2012 in einem Wohnheim für sozial schwache Menschen einen 47 Jahre Bewohner mit Schlägen mit einem Stuhl und mit zehn Messerstichen umgebracht haben. Der Mann habe das Opfer ausgeraubt, so die Staatsanwaltschaft.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Ludwigsburg - Wegen Mordes und versuchten Totschlags muss sich seit Freitag ein 30 Jahre alter Mann vor dem Landgericht in Stuttgart verantworten. Der Ludwigsburger soll im vergangenen Sommer in einem Wohnheim für sozial schwache Menschen der Barockstadt einen 47 Jahre alten Zechkumpanen mit Schlägen mit einem Stuhl und mit zehn Messerstichen umgebracht haben, um das Opfer auszurauben. Laut der Staatsanwaltschaft bestand die Beute aus ein wenig Geld, einem Handy und einem Fahrrad.

 

Zudem soll der Angeklagte wenige Tage danach in Heilbronn einen 27 Jahre alten Bekannten angegriffen und dabei mit Tritten gegen den Oberkörper und den Kopf malträtiert haben. Dabei soll der Angeklagte gerufen haben: „Ich bin der Killer von Heilbronn. Wer bist Du?“ Das Opfer wurde bei der Attacke indes lediglich leicht verletzt. Dem Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Angeklagter möchte im Prozess nichts sagen

Beim Prozessauftakt gestern hat der Ludwigsburger die Aussage verweigert. Als erster Zeuge wurde der psychiatrische Gutachter gehört, mit dem der Angeklagte auch über den Mordvorwurf gesprochen hat. Demnach habe ihm der 30-Jährige in den Gesprächen gesagt, dass er sich nur noch an den Beginn der Auseinandersetzung mit dem später Getöteten erinnere, so der Sachverständige. Ab dem Moment, als er das Opfer mit einem Stuhl geschlagen habe, setze sein Gedächtnis aus. Erst als ihm später seine blutverschmierte Hose aufgefallen sei, habe er geahnt, dass etwas Schlimmes passiert sein müsse.

Der Leichnam des Getöteten war erst einige Tage nach der Tat entdeckt worden. Und erst nach dem Vorfall in Heilbronn stellte sich der Angeklagte der Polizei, nach dem zuvor vergebens nach dem Mann auch mit einem Fahndungsbild in der Presse gesucht worden war. Bereits in der ersten Vernehmung räumte der 30-Jährige ein, mit dem 47-Jährigen eine Auseinandersetzung gehabt zu haben. Demnach habe er mit dem späteren Opfer am Tattag zunächst gemeinsam am Neckar gezecht. Später sei man in die Wohnung des 47-Jährigen gegangen. Dort sei der Mann dann aber körperlich zudringlich geworden und habe dem 30-Jährigen einen Kuss auf den Mund verpasst. „Da bin ich ausgerastet“, so der Angeklagte gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen.

Der 30-Jährige ist mehrfach vorbestraft

Der 30-Jährige ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. Vor fast zehn Jahren war er im Streit über seine Mutter hergefallen, hatte sie zusammengeschlagen und mit Messerstichen verletzt. Dafür wurde der Angeklagte zu einer mehr als dreijährigen Jugendstrafe verurteilt. Doch hinter Gittern wurde der Mann erneut gewalttätig: Wegen der Vergewaltigung eines Mitgefangenen musste der 30-Jährige weitere drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. In der Haft holte der Mann seinen Schulabschluss nach und absolvierte eine zweijährige Therapie, um nach seiner Freilassung im Sommer 2011 neu ins Leben zu starten.

Anfangs schien der 30-Jährige Fuß zu fassen. Doch zuletzt verlor der Mann wegen seines übermäßigen Alkoholkonsums zweimal seinen Arbeitsplatz. Und wenige Tage vor der Tat in dem Wohnheim wurde dem Angeklagten eröffnet, dass er sich nach einer neuen Unterkunft umschauen solle. Aus dem Zimmer der Straffälligenhilfe der Sozialberatung müsse er bald ausziehen.

Angeklagter: Ohne Alkohol wäre Tat nicht passiert

Danach sei ihm alles egal gewesen, so der 30-Jährige. Er sei vor dem Scherbenhaufen seines Lebens gestanden. Dem psychiatrischen Sachverständigen sagte der Angeklagte, dass er am Tattag 15 bis 17 Flaschen Bier getrunken habe. Ohne den Alkohol wäre die Tat nicht passiert.

In dem Prozess sollen weitere 24 Zeugen gehört werden. Das Urteil der Richter der 9. Schwurgerichtskammer wird für Anfang März erwartet.